Brüssel erhöht den Druck auf Berlin: Deutschland soll EU-Recht zur Freizügigkeit missachtet haben. Kritisiert wird eine zusätzliche Visumpflicht, die grenzüberschreitende Dienstleistungen erschweren könnte.
Die deutsche Regierung muss sich gegenüber Vorwürfen der EU-Kommission verantworten. Die Institution hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Dabei geht es um Verstöße gegen die Freizügigkeit und Visumpflicht in der EU.
Im Mittelpunkt steht die Entsendung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten, die rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat leben und dort bei einem Unternehmen beschäftigt sind. Nach EU-Recht dürfen diese Personen im Rahmen einer Dienstleistungserbringung zeitlich begrenzt auch in andere Mitgliedstaaten entsandt werden.
Ziel ist ein reibungslos funktionierender Binnenmarkt, in dem Unternehmen grenzüberschreitend Dienstleistungen anbieten können - ohne unverhältnismäßige bürokratische Hürden, bei gleichzeitiger Wahrung der Arbeitnehmerrechte.
Mutmaßliche Verstöße gegen EU-Vorschriften
Nach Ansicht der Kommission geht Deutschland hier jedoch zu weit. Die deutschen Behörden verlangen von bestimmten Drittstaatsangehörigen vor ihrer Entsendung ein zusätzliches sogenanntes "Vander-Elst-Visum". Betroffen sind Personen, die bereits eine Aufenthaltserlaubnis oder ein langfristiges Visum eines anderen EU-Mitgliedstaats besitzen und dort schon eine Einreisekontrolle durchlaufen haben.
Diese zusätzliche Visumpflicht gilt auch für kurzfristige Entsendungen von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Genau darin sieht die Kommission einen Verstoß gegen EU-Recht: Das Schengen-Regelwerk sieht für solche Fälle grundsätzlich eine visumfreie Einreise vor.
Brüssel argumentiert, dass die deutsche Regelung den freien Dienstleistungsverkehr unnötig einschränke und Unternehmen davon abhalte, grenzüberschreitend tätig zu werden. Die Maßnahme stelle damit eine unverhältnismäßige Belastung dar und unterlaufe die Grundfreiheiten des Binnenmarkts, heißt es in der Mitteilung von Freitag.
Vertragsverletzungsverfahren: Das muss Deutschland jetzt tun
Mit der Übersendung eines sogenannten Aufforderungsschreibens beginnt nun formal das Vertragsverletzungsverfahren. Deutschland hat zwei Monate Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren und seine Praxis zu rechtfertigen oder anzupassen.
Bleibt die Antwort aus Sicht der Kommission unzureichend, könnte der nächste Schritt folgen: eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Letztlich kann es auch zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof kommen.