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Der Döner-Streit eskaliert: Deutschland und die Türkei kämpfen um den Kebab

Der Türke Abdullah Ekinci serviert einen Döner in einem türkischen Restaurant in Berlin, Deutschland, Sonntag, 21. März 2010.
Der Türke Abdullah Ekinci serviert einen Döner in einem türkischen Restaurant in Berlin, Deutschland, Sonntag, 21. März 2010. Copyright  AP Photo
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Von Euronews
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Der Döner-Streit zwischen Deutschland und der Türkei geht weiter. Döner soll "so bleiben, wie er hier gerne gegessen wird" teilte Bundesminister Cem Özdemir.

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Deutschland und die Türkei befinden sich in einem monatelangen Streit um den Döner Kebab, mit der Europäischen Kommission in der Mitte.

Am Donnerstag sprach der geschäftsführende Landwirtschaftsminister Cem Özdemir mit dem Verband der Dönerproduzenten Deutschlands, um gegen einen Antrag aus Ankara Stellung zu beziehen.

'Im Sinne der vielen Fans in Deutschland soll der Döner so bleiben, wie er hier gerne gegessen wird', erklärte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf der Social Media Plattform X. 'Wir unterstützen die deutsche Wirtschaft gegen diesen Antrag', hieß es weiter."

Der Verband hatte Einspruch gegen einen türkischen Antrag an die EU-Kommission eingelegt, der dem Döner Kebab denselben Sonderstatus wie etwa der neapolitanischen Pizza oder dem spanischen Jamón Serrano zusprechen sollte.

Die Europäische Kommission hat Berlin und Ankara eine Frist bis zum Frühjahr gesetzt, um den Streit darüber beizulegen, wer entscheiden darf, was einen Döner zu einem Döner macht. Einig sind sich beide Seiten darin, dass das Gericht aus Fleisch besteht, das auf einem Drehspieß langsam über dem Grill gebraten wird.

Doch bei Fleisch und Herstellungsweise gibt es Differenzen.

In Ankara besteht man darauf, dass ein echter Döner nur aus Hühner-, Lamm- oder Rindfleisch von einer mindestens 18 Monate alten Kuh hergestellt werden kann. Das Fleisch ist in Joghurt und Kräutern mariniert. Die türkische Variante wird auch auf einem Teller mit Pommes frites und Peperoni serviert.

Der Döner, der an deutschen Straßenecken verkauft wird, besteht in der Regel aus Kalbfleisch, das in ein Fladenbrot gepackt und mit einer teutonischen Note versehen wird: einer Beilage aus rohem Kraut.

Antrag der Türkei: Döner als „garantiert traditionelle Spezialität“

Im April 2024 beantragte Ankara die Eintragung der türkischen Version des Döners als „garantiert traditionelle Spezialität“ (g.t.S.), um in der EU den gleichen Schutz zu genießen wie Champagner aus Frankreich, neapolitanische Pizza aus Italien oder Serrano-Schinken aus Spanien.

Deutschland erhob im darauffolgenden Juli Einspruch. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft will sich gemeinsam mit dem Verband der Dönerproduzenten Deutschlands gegen den Vorstoß aus der Türkei wehren.

„Der Döner gehört zu Deutschland. Wie er hier zubereitet und gegessen wird, sollte jeder selbst entscheiden dürfen“, betonte Cem Özdemir, geschäftsführender Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, der selbst türkische Wurzeln hat.

„Wir brauchen keine Vorgaben aus Ankara“, schrieb Özdemir in einem Social-Media-Post, auf dem er vor einem Schild mit der Aufschrift „Döner macht schöner“ posierte.

Woher kommt der Döner ursprünglich?

Die Ursprünge des deutschen Döners sind umstritten. Sowohl Berlin als auch die kleine südliche Stadt Reutlingen beanspruchen für sich, der Geburtsort der herzhaften Fleischspeise zu sein.

Es ist jedoch klar, dass die Mahlzeit von einem Unternehmer unter Millionen türkischer Einwanderer zubereitet wurde, der vermutlich in den 1960er Jahren als Gastarbeiter nach Deutschland kam.

Seitdem sind im ganzen Land fast 20.000 Dönerläden entstanden, davon allein rund 1.800 in Berlin. Täglich werden rund 400 Tonnen Döner produziert. Die Branche beschäftigt 60.000 Personen.

Was passiert, wenn die Türkei Recht bekommt?

Die EU-Kennzeichnung soll besondere Erzeugnisse schützen und deren einzigartige Eigenschaften hervorheben, wie etwa die traditionelle Herstellungsmethode oder Zusammensetzung sowie die Verwendung traditioneller Rohstoffe.

Die Verwendung der Kennzeichnung g.t.S. wird in der EU-Verordnung und der Delegierten Verordnung der EU geregelt. Obwohl die Türkei Beitrittskandidat und nicht Mitglied der Europäischen Union ist, hat das Land ebenso das Recht auf einen solchen Antrag.

Könnte Ankara den Status tatsächlich in Brüssel beantragen, würde das für deutsche Dönerläden bedeuten, dass sie entweder den Namen des Gerichts ändern oder nach türkischen Standards zubereiten müssten, um die Kennzeichnung zu erhalten.

Der Verband der Dönerproduzenten Deutschlands erklärte gegenüber The Telegraph, dass der Döner „in Deutschland im Laufe der Jahrzehnten eine bedeutende Weiterentwicklung erfahren hat“ und dass die „starren“ türkischen Vorschriften weitere Innovationen auf dem Dönermarkt behindern würden.

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