Ein 14-Punkte-Entwurf, der die Grundlage für das Abkommen zwischen Iran und USA bilden soll, kursiert derzeit während dem G7-Gipfel. Es ist unklar, ob es sich um echte Dokumente und die endgültige Fassung handelt. Weder Iran noch die USA haben Stellung genommen.
Ein Dokument, das angeblich den Text des US-iranischen Rahmenabkommens enthält, sorgt am Mittwoch für viel Aufmerksamkeit. Weder Washington noch Teheran haben das Dokument bisher bestätigt. Das mutmaßliche Abkommen soll am Freitag in der Schweiz unterzeichnet werden und wurde zunächst in arabisch-sprachigen Medien veröffentlicht.
Der 14-Punkte-Entwurf kursiert auch bei den G7-Beratungen in Frankreich. Teheran soll sich darin verpflichten, keine Atomwaffen zu bauen; Washington würde im Gegenzug 300 Milliarden Dollar für den Wiederaufbau Irans zusagen. Es gilt als unwahrscheinlich, dass genau diese Fassung am Freitag bei einer Zeremonie in der Schweiz formalisiert werde.
US-Präsident Donald Trump zeigte sich verärgert über die Leaks und sagte am Rande des Gipfels vor Reportern: "Niemand weiß, was es (das Abkommen) ist, aber es wird sehr stark sein."
Er warnte außerdem, die USA würden "wieder mit Bombardierungen beginnen", falls Iran die Bedingungen nicht einhalte.
Hier ist der vollständige Text des Entwurfs, den US-Regierungsvertreter bislang herunterspielen.
- Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten erklären gemeinsam mit ihren Verbündeten im aktuellen Krieg mit Unterzeichnung dieser Absichtserklärung das sofortige und dauerhafte Ende der Kampfhandlungen an allen Fronten, auch im Libanon. Sie verpflichten sich, von nun an keine feindlichen Aktionen gegeneinander zu beginnen und auf Drohung oder Anwendung von Gewalt zu verzichten. Das endgültige Abkommen wird die Bestimmungen dieses Artikels und der übrigen Artikel bestätigen.
- Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten verpflichten sich, die Souveränität und territoriale Integrität des jeweils anderen zu achten und sich nicht in die inneren Angelegenheiten des anderen einzumischen.
- Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten verpflichten sich, innerhalb von höchstens 60 Tagen zu verhandeln und ein endgültiges Abkommen zu erzielen. Diese Frist kann im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden.
- Unmittelbar nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung heben die Vereinigten Staaten die Seeblockade auf. Sie verhindern jede Behinderung oder Störung gegenüber der Islamischen Republik Iran und stellen den Schiffsverkehr innerhalb von spätestens 30 Tagen wieder vollständig her. Das Verkehrsaufkommen der Schiffe entspricht dem Vorkriegsvolumen der Islamischen Republik Iran. Die Vereinigten Staaten verpflichten sich außerdem, ihre Streitkräfte innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des endgültigen Abkommens aus den umliegenden Gebieten abzuziehen.
- Mit Unterzeichnung dieser Absichtserklärung ergreift die Islamische Republik Iran umgehend Maßnahmen, damit der Verkehr von Handelsschiffen vom Persischen Golf in den Golf von Oman und umgekehrt innerhalb von 30 Tagen wieder das Vorkriegsvolumen erreicht. Dabei berücksichtigt Iran die Beseitigung technischer Hindernisse und die Neutralisierung von Minen durch iranische Stellen.
- Die Vereinigten Staaten erarbeiten gemeinsam mit ihren regionalen Partnern einen umfassenden, von beiden Seiten gebilligten Plan für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung der Islamischen Republik Iran. Sie sichern dafür eine Finanzierung von mindestens 300 Milliarden Dollar zu. Der Umsetzungsmechanismus dieses Plans als Teil des endgültigen Abkommens wird innerhalb von 60 Tagen festgelegt.
- Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, nach einem im endgültigen Abkommen festzulegenden Zeitplan alle derzeit gegen die Islamische Republik Iran geltenden Sanktionen zu beenden. Dazu gehören Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und Beschlüsse des Gouverneursrats der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) sowie sämtliche einseitigen US-Sanktionen, sowohl primäre als auch sekundäre.
- Die Islamische Republik Iran bekräftigt, niemals Atomwaffen zu produzieren. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten sind sich einig, dass das Schicksal des angereicherten Materials und alle weiteren einvernehmlich festgelegten nuklearbezogenen Fragen, einschließlich der nuklearen Bedürfnisse Irans, in einem endgültigen Abkommen angemessen geregelt werden. Das endgültige Abkommen wird die Bestimmungen dieses Artikels bestätigen.
- Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten vereinbaren, bis zu einem endgültigen Abkommen den Status quo beizubehalten. Iran hält sein Atomprogramm auf dem bisherigen Stand. Die Vereinigten Staaten verhängen keine neuen Sanktionen gegen Iran und verstärken ihre Streitkräfte in der Region nicht.
- Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, dass das Finanzministerium unmittelbar nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und bis zum Datum der Aufhebung der Sanktionen Ausnahmegenehmigungen für Ausfuhren von iranischem Rohöl, petrochemischen Erzeugnissen und deren Derivaten sowie für alle damit verbundenen Dienstleistungen einschließlich Bankwesen, Versicherungen, Transport und ähnlicher Bereiche erteilt.
- Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, im Lichte der Fortschritte der Verhandlungen über ein endgültiges Abkommen eingefrorene oder beschränkt verfügbare Gelder und Vermögenswerte der Islamischen Republik Iran freizugeben und vollständig zugänglich zu machen. Diese Gelder, ob auf einem Hauptkonto gehalten oder übertragen, können für jede Endbegünstigten-Zahlung verwendet werden, die die Zentralbank der Islamischen Republik Iran festlegt, und stehen dafür vollständig zur Verfügung. Die Vereinigten Staaten sagen zu, alle dafür erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen zu erteilen.
- Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten vereinbaren, einen Mechanismus einzurichten, der die erfolgreiche Umsetzung und die künftige Einhaltung des endgültigen Abkommens überwacht.
- Nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und nach Eingang von Zusicherungen über den Beginn der Umsetzung der Artikel 4, 5, 10 und 11 sowie über die Fortführung dieser Schritte nehmen die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten Verhandlungen über ein endgültiges Abkommen ausschließlich zu den verbleibenden Artikeln auf.
- Das endgültige Abkommen wird durch eine verbindliche Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gebilligt.