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13 EU-Staaten fordern umfassende Vereinfachung von EU-Gesetzen

Ursula von der Leyen
Ursula von der Leyen Copyright  CE - Service audiovisuel/Dati Bendo
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Von Luca Bertuzzi
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Österreich führt eine neue Allianz für weniger Bürokratie in der EU an. Sie drängt auf systematische Prüfungen neuer Regeln der EU. Bestehende Regulierungen sollen darüberhinaus "gründlich entrümpelt" werden.

13 Mitgliedstaaten fordern von Brüssel, neue EU-Gesetze systematisch innovationsfreundlich zu gestalten und zu prüfen, ob die bestehenden Vorschriften noch zweckmäßig sind. Es ist Teil eines breiteren Vorstoßes, Bürokratie abzubauen und die EU für Unternehmen attraktiver zu machen.

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Österreich, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Slowenien und die Slowakei haben ein sogenanntes Non-Paper unterzeichnet. Darin plädieren sie für eine "gesetzgeberische Grundreinigung", um in jedem Politikbereich zu klären, ob Regeln weiterhin nötig sind, aktualisiert werden müssen oder nur Belastungen ohne Mehrwert verursachen.

"EU-Recht darf kein Selbstzweck sein. Daher ist regulatorische Zurückhaltung, um Überregulierung und neue Verwaltungsbelastungen zu vermeiden, eine Voraussetzung für solide Gesetzgebung auf EU-Ebene", heißt es in dem von Österreich angeführten Papier, das Euronews vorliegt.

Mitgliedsstaaten fordern einfachere Regeln

Das Non-Paper wurde kurz vor dem Start einer neuen "Allianz für die Verringerung bürokratischer Lasten" verschickt, deren Auftakt für Montag erwartet wird. Sie soll ein dauerhaftes Netzwerk von EU-Ländern schaffen, die sich für einfachere Regeln auf nationaler und europäischer Ebene einsetzen.

Der Abbau von Regulierung steht in der zweiten Amtszeit von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ganz oben auf der EU-Agenda. Vorangetrieben wird er sowohl von den Mitgliedstaaten als auch von der konservativen Europäischen Volkspartei.

Im Zuge dieses Programms hat die Kommission mehrere sogenannte Omnibus-Pakete vorgelegt. Sie reichen von Regeln für Künstliche Intelligenz bis zu klima­bezogenen Pflichten und sollen das derzeitige, zersplitterte EU-Regelwerk verschlanken.

Die 13 Unterzeichnerstaaten wollen noch weiter gehen. Sie verlangen, dass neue EU-Gesetze systematisch auf ihre Wirkung für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit geprüft werden und nur dort auf EU-Ebene entstehen, wo Ziele national nicht ausreichend erreicht werden können – im Einklang mit den vertraglichen Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit.

Eingreifen der Union nur dort, wo es nötig ist

Das Dokument schlägt zudem ein "Europäisches Jahr der Umsetzung und Konsolidierung" vor. Im Mittelpunkt sollen die Anwendung des bestehenden Rechts, Vereinfachung, Interoperabilität, die Bewertung kumulativer Belastungen, eine Angleichung der Durchsetzung, die Verringerung doppelt laufender Berichtspflichten sowie zwingend nötige Gesetzesänderungen stehen.

Ziel ist nach ihren Worten eine bessere Regulierung: Gesetze auf EU-Ebene sollen nur dort erlassen werden, wo ein Eingreifen der Union nötig ist und einen klaren Mehrwert bringt. Sie sollen verhältnismäßig, widerspruchsfrei und rechtlich berechenbar sein und ein Umfeld unterstützen, in dem europäische Unternehmen investieren, innovativ sein und wachsen können.

Die Unterzeichner verlangen, dass die EU hochwertige, durchsetzbare und verlässliche Gesetze einer bloßen "Regelungsdichte" vorzieht und gleichzeitig den bestehenden Schutz von Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsrechten erhält.

"Jeder größeren neuen Berichts- oder Compliance-Pflicht sollte eine Überprüfung der bestehenden Verpflichtungen im selben Politikfeld vorausgehen, mit dem Ziel der Bündelung, Vereinfachung oder Aufhebung", heißt es weiter in dem Papier.

Neue Bewertung von Gesetzen

Gesetze sollen danach bewertet werden, ob sie umsetzbar, vorhersehbar, mit anderen Rechtsakten vereinbar, faktenbasiert, robust und wettbewerbsfördernd sind und die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen EU und Mitgliedstaaten respektieren.

Neue Regelungen müssten zudem eine verpflichtende Überprüfungsklausel enthalten, die mindestens alle fünf Jahre greift und klärt, ob die Ziele erreicht wurden.

"Es ist von höchster Bedeutung, kumulative Komplexität zu vermeiden, die die Wirksamkeit und damit die Legitimität des Handelns der EU schwächen könnte und zugleich die Attraktivität des EU-Binnenmarkts als Standort für Unternehmen und Investitionen mindert", heißt es in dem Papier.

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