Am vierten Februar beendete die Kommission ihre Konsultation zur „Better Regulation“. Die Mehrheit der 286 Teilnehmenden forderte starke Folgenprüfungen und Beteiligungsinstrumente.
Am vierten Februar hat die Europäische Kommission ihre Konsultation mit der europäischen Öffentlichkeit zum Rahmen für bessere Rechtsetzung (Better Regulation) beendet und um Vorschläge gebeten, wie dieser Rahmen weiterentwickelt werden kann.
Unter den 286 Stellungnahmen sprach sich eine deutliche Mehrheit der Teilnehmenden aus verschiedenen Bereichen – Industrie, Verbraucherverbände, öffentliche Hand und selbst ernannte Transparenzaktivisten – dagegen aus, die bestehenden Konsultationsmechanismen und Folgenabschätzungen abzuschwächen.
Diese Botschaft aus der europäischen Öffentlichkeit ist wichtig. Eines der politischen Ziele der Reform des Better-Regulation-Rahmens besteht darin, Entscheidungen schneller treffen zu können.
Die Vorschläge der Teilnehmenden gingen allerdings weit auseinander. Einige unterbreiteten konkrete Ideen, wie sich eine aktive und fokussierte Beteiligung der Interessenträger sichern lässt. Andere nutzten die Konsultation, um die Kommission für ihren Omnibus-Ansatz zu kritisieren.
Wie viele Ausnahmen wurden seit 2021 beantragt?
In der Stellungnahme unserer Mutterorganisation Consumer Choice Center Europe (CCCE) haben wir angeregt, dass die Kommission mutiger vorgeht. Sie sollte offenlegen, wie viele Ausnahmen von den Schritten der Better-Regulation seit 2021 beantragt wurden, um zu verhindern, dass diese Möglichkeit in Zukunft überstrapaziert wird. Kaum etwas überzeugt Europäerinnen und Europäer so sehr wie belastbare, faktenbasierte Informationen.
Derzeit führen die Leitlinien für bessere Rechtsetzung ein eigenes Postfach auf. Darüber können Ausnahmen von den Vorgaben beantragt werden, wenn es „einen politischen Imperativ gibt, rasch voranzukommen“, eine Notlage vorliegt, „bestimmte Fristen“ eingehalten werden müssen oder Sicherheitsgründe ins Feld geführt werden.
Abgesehen von Sicherheits- und Vertraulichkeitsargumenten hat die Berufung auf politische Zwänge oder näherrückende Fristen als Begründung dafür, die Grundsätze und Leitlinien der besseren Rechtsetzung zu ignorieren, eine Kultur der Schlupflöcher gefördert. Denn nahezu jede Initiative lässt sich als politische force majeure darstellen.
Ein „Level Playing Field“ bei der Methodik öffentlicher Konsultationen?
Ein weiterer seit Längerem geäußerter Kritikpunkt betrifft die Praxis, Fragen in öffentlichen Konsultationen stark einseitig zu strukturieren. Teilnehmende erhalten je nach Position oft ungleiche Möglichkeiten, ihre Sicht auf neue Gesetzesvorschläge zu erläutern.
So bot die öffentliche Konsultation zum Digital Fairness Act zahlreiche Fragen und Antwortoptionen für diejenigen, die neue Regeln befürworteten. Wer dagegen war, hatte nur sehr begrenzte Möglichkeiten, seine Argumente nachvollziehbar darzulegen.
Um das zu ändern, sollte die Europäische Kommission strengere Standards für die methodische Gestaltung öffentlicher Konsultationen anwenden. Alle Seiten müssen die Chance erhalten, ihre Position mit detaillierten Antworten zu untermauern.
Kritikerinnen und Kritiker wenden ein, öffentliche Konsultationen bauten ohnehin auf früheren Fitness-Checks und Befragungen auf, ihre Einwände spielten im letzten Schritt daher nur noch eine untergeordnete Rolle. Doch auch diese Fitness-Checks und begleitenden Konsultationen sind häufig so aufgebaut, dass sie einen Dialog eher imitieren, anstatt verschiedene Ideen einzusammeln und sie anschließend fair widerzuspiegeln.
Statistisches Feedback, ohne zwei Monate warten zu müssen
Wir haben außerdem vorgeschlagen, die statistischen Übersichten auf dem „Have Your Say“-Portal zu erweitern. Sie sollten nicht nur Basisdaten wie das Herkunftsland der Teilnehmenden und den Organisationstyp zeigen, sondern auch allgemein ausweisen, ob sie die Vorschläge der Kommission unterstützen, ablehnen oder neutral beurteilen.
Im Zeitalter von KI lässt sich ein solches Instrument relativ einfach umsetzen und später nach einzelnen Organisationen und ihren Beiträgen filtern. Politik und Interessengruppen könnten so frühzeitig erkennen, wie die Stimmungslage aussieht, und müssten nicht zwei Monate auf Zusammenfassungen der Kommission warten, die zudem subjektiv gerahmt sein können.
Kürzere Übersichten mit klaren, gut lesbaren Argumentationslinien
Abschnitt 5.3.1 der Leitlinien für bessere Rechtsetzung („Synopsis of consultation results“) fordert, dass Interessenträger erfahren, wie und in welchem Umfang ihre Beiträge berücksichtigt wurden – und warum bestimmte Vorschläge keine Berücksichtigung fanden.
Aus unserer Sicht ist es höchste Zeit, dass die Europäische Kommission sicherstellt, dass alle Teilnehmenden an öffentlichen Konsultationen und Calls for Evidence die Synopsis-Berichte per E‑Mail erhalten, verknüpft mit ihrem Konto im Kommissionsportal.
Es stimmt, dass die Kommission nicht jeden einzelnen Vorschlag kommentieren kann, zumal manche Eingaben weit am Thema vorbeigehen. Dennoch sollte es mindestens eine allgemeine Synopsis geben – mit einer übersichtlichen Auflistung der häufigsten Argumente und klaren Antworten der Kommission. Im Idealfall macht die Kommission diese Übersichten zudem kürzer und besser lesbar.
Mehr Transparenz für alle Konsultationstätigkeiten
Schließlich sollte die Kommission für echte Transparenz sorgen. Sie sollte nicht nur sachliche Zusammenfassungen der Konsultationen auf dem „Have Your Say“-Portal veröffentlichen, sondern für jede darüber hinausgehende Konsultationstätigkeit kurze, faktenbasierte Berichte vorlegen – etwa Protokolle von Treffen mit Interessenträgern oder Zusammenfassungen gezielter Konsultationen und ähnliches.
Derzeit verlangen die Leitlinien für bessere Rechtsetzung, dass innerhalb von acht Wochen nach Abschluss einer öffentlichen Konsultation eine sachliche Zusammenfassung veröffentlicht wird. Zudem heißt es, es sei „gute Praxis“, auf der Konsultationswebseite eine kurze, faktenbasierte Zusammenfassung der wichtigsten Punkte jeder im Konsultationskonzept vorgesehenen zielgerichteten Aktivität einzustellen, etwa einen informellen Bericht, das Protokoll eines Stakeholder-Treffens oder eine Liste bzw. Tabelle der eingegangenen Beiträge.
Aus unserer Sicht sollte daraus ein verbindliches Grundprinzip werden und nicht nur eine „good practice“. Andernfalls fallen Entscheidungen hinter verschlossenen Türen, die Öffentlichkeit hat wenig bis keinen Zugang – und das Misstrauen gegenüber der EU und ihren Institutionen wächst weiter.
Dieser Artikel wurde ursprünglich auf EU Tech Loop veröffentlicht und erscheint auf Euronews im Rahmen einer Vereinbarung.