Werbung, die Preise zwischen Geschäften unterschiedlicher Größe vergleicht, ist zulässig - vorausgesetzt, der Verbraucher wird darauf ausführlich hingewiesen.
Werbung, die Preise zwischen Geschäften unterschiedlicher Größe vergleicht, ist zulässig – vorausgesetzt, der Verbraucher wird darauf ausführlich hingewiesen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Im konkreten Fall geht es um einen Rechtsstreit zwischen den französischen Supermarktketten Intermarché und Carrefour.
Carrefour hatte in einer Werbekampagne die in den eigenen Märkten verlangten Preise mit denen der Konkurrenz verglichen und einen Tiefstpreis garantiert. Allerdings: Carrefour nannte die Preise in seinen großen Supermärkten, sogenannten Hypermarchés und stellte sie den kleineren Supermärkten der Konkurrenz gegenüber. Letztere sind wegen des geringeren Absatzes aber meist teurer.