Die Reform soll Unternehmen entlasten und grenzüberschreitende Zahlungen einfacher und schneller machen.
Die EU-Kommission hat am Mittwoch ein neues Steuervereinfachungspaket vorgestellt, das Unternehmen in der EU jährlich rund 8 Milliarden Euro sparen soll, davon etwa 3,3 Milliarden Euro an Verwaltungskosten.
Die zwei Gesetzesentwürfe sollen Bürokratie abbauen und Europa insgesamt zu einem attraktiveren Standort für Unternehmen machen.
„Wenn wir Vorabformalitäten streichen und Erstattungsverfahren vereinfachen, erleichtern wir die Finanzierung, fördern Investitionen und stärken die Wettbewerbsfähigkeit“, erklärte die Kommission.
Kernstück des Pakets ist eine Befreiung von der Quellensteuer auf alle grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen Unternehmen in der EU.
„Allein diese Maßnahme soll den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in der EU Einsparungen und Vorteile von rund 5,3 Milliarden Euro pro Jahr bringen“, heißt es weiter.
Außerdem führt das Paket einen gemeinsamen Mindeststandard für die steuerliche Behandlung von Investitionen in Forschung und Entwicklung ein. Europa soll damit für Investitionen attraktiver werden. Nach Schätzung der Kommission könnte dies das BIP der EU jedes Jahr um etwa 0,2 Prozent erhöhen.
Der neue Rahmen ist ein weiterer Baustein in den Bemühungen der EU, ihre wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu stärken – ein zentrales Anliegen von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.
Zu Beginn der laufenden Amtszeit versprach die Kommission, die Verwaltungslasten für Unternehmen bis 2029 um 25 Prozent zu senken, für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sogar um mindestens 35 Prozent. Das soll ab 2029 jährliche Kosteneinsparungen von mindestens 37,5 Milliarden Euro bringen.
BusinessEurope, der Dachverband von 42 nationalen Wirtschaftsverbänden in Europa, begrüßte die neuen Vorschläge. Die Organisation betonte, sie würden Investitionen in ganz Europa erleichtern.
In einer Stellungnahme lobte Generaldirektor Markus J. Beyrer den Wegfall der Quellensteuern. Er hob außerdem den Abbau doppelter Prüfungen für Unternehmen hervor, die bereits der globalen Mindestbesteuerung unterliegen, sowie Ausnahmen, die kleinere Firmen von Regeln befreien, die für große multinationale Konzerne gedacht sind.
Nun müssen das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat der EU über den Vorschlag verhandeln. Sobald beide Mitgesetzgeber ihre Positionen zu dem Paket festgelegt haben, können die drei Institutionen interinstitutionelle Verhandlungen aufnehmen und auf einen gemeinsamen Text hinarbeiten.