Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) setzt sich für die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD ein. Der Juristenverband appellierte bereits zuvor wiederholt an Bundestag und Bundesregierung, einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen.
Rund 1.000 Juristen – darunter Anwälte, Richter und Staatsanwälte – unterstützen einen Aufruf für ein Verbot der AfD. Das teilte der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) mit, der als linksorientiert gilt. Bereits Mitte Juli hatte der Verein einen offenen Brief an Bundesregierung und Bundestag gerichtet.
Nach Angaben des RAV hatten sich zunächst rund 500 Juristen dem Appell angeschlossen, mittlerweile sei die Zahl auf 1.051 Unterstützer gestiegen. Diese sähen es als ihre „Pflicht, uns für die Menschenwürde aller Menschen einzusetzen“. Dazu gehöre, „dass wir eine Partei wie die AfD, die zentralen Grundwerten unserer Verfassung widerspricht, entschieden bekämpfen“, erklärte der Verein.
Der RAV hat laut Lobbyregister des Deutschen Bundestages rund 1.230 Mitglieder. Der Deutsche Anwaltsverein DAV) hat nach eigenen Angaben 60.000 Mitglieder. Der Deutsche Richterbund (DRB) ist mit über 18.000 Mitglieder, nach eigenen Angaben der größte Berufsverband der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland.
Juristen verweisen auf verfassungsrechtliche Prüfung
Der Verein verweist auf Artikel 21 des Grundgesetzes, der ein Parteiverbot ermöglicht, wenn eine Partei darauf ausgeht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.
Nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes gelten Parteien als verfassungswidrig, wenn sie „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“. Über ein Verbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht; einen entsprechenden Antrag können Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung stellen.
Nach Darstellung des RAV sprechen die gesammelten Erkenntnisse über die AfD für eine gerichtliche Prüfung. Der Verein verweist dabei unter anderem auf ein von dem Berliner Verein "Gesellschaft für Freiheitsrechte" (GFF) veröffentlichtes Gutachten, das sich mit der Frage der Verfassungswidrigkeit der Partei beschäftigt.
Teils umstrittene Forderung
Die Forderung nach einem AfD-Verbotsverfahren ist politisch umstritten. Befürworter argumentieren, ein Verfahren könne klären, ob die AfD die Voraussetzungen für ein Parteiverbot erfüllt. Gegner warnen vor den hohen rechtlichen Hürden und möglichen politischen Nebenwirkungen, etwa einer Stärkung der Partei, da sie durch diesen Schritt in die Rolle einer verfolgten Opposition geraten könnte.
Die RTL Investigativ-Journalistin Liv von Boetticher kritisiert den Anwaltsverein wegen seines Engagements gegen Abschiebungen.
Historiker und FDP-Mitglied Dr. Rainer Zitelmann verweist auf die Gesamtzahl der Juristen in Deutschland.
RAV will politischen Druck ausüben
Der RAV kann ein Parteiverbotsverfahren allerdings nicht eigenständig einleiten. Nach dem Grundgesetz sind dazu ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung berechtigt. Der Verein versucht nun, politischen Druck auf die zuständigen Verfassungsorgane auszuüben.
Der RAV ist seit seiner Gründung 1979 eine politisch engagierte Anwaltsorganisation mit Schwerpunkten bei Bürger- und Menschenrechten. Er beschreibt sich selbst als politische Anwaltsorganisation, aber auch als Teil der Bürgerrechtsbewegung, die mit Gruppen der „Neuen Sozialen Bewegungen“ zusammenarbeitet und antimilitaristische Positionen vertritt und sich stark in Bereichen wie Migration und Strafrecht engagiert.
Neue Soziale Bewegungen sind gesellschaftliche und politische Bewegungen, die vor allem seit den 1960er- und 1970er-Jahren entstanden sind. Sie setzen sich primär für Themen wie Bürgerrechte, Umwelt, Frieden, Gleichberechtigung und gesellschaftliche Teilhabe ein. Typisch sind dezentrale Strukturen, Bürgerinitiativen und öffentliche Protestformen.