Die Regierung in Athen will in die Energie der Zukunft investieren: mit Speichern für Ökostrom, Effizienzmaßnahmen, Gebäudesanierungen und neuer Infrastruktur.
Griechenland hat bei der Europäischen Kommission offiziell beantragt, den Geltungsbereich der bestehenden nationalen Ausweichklausel zu erweitern, damit sie auch Investitionen zur Stärkung der energetischen Resilienz tätigen kann. Den Antrag stellte der Minister für Nationale Wirtschaft und Finanzen, Kyriakos Pierrakakis.
Wird der Antrag genehmigt, kann Griechenland mehr als einer Milliarde Euro bis 2028 im Energiesektor investieren. Das Geld stammt aus nationalen Mitteln. Bei der Ausweichklausel fallen die Ausgaben nicht unter die europäische Verschuldungs-Obergrenze von bis zu 0,3 % des BIP pro Jahr und insgesamt 0,6 % bis 2028. In der Berechnung des Primärüberschusses und der Staatsverschuldung werden sie jedoch weiterhin berücksichtigt.
Nach Angaben des Ministeriums in Athen ergibt sich diese Möglichkeit aus einer Entscheidung der Europäischen Kommission. Sie dehnt den Anwendungsbereich der bestehenden Escape-Klausel für Verteidigungsausgaben aus, damit auch Maßnahmen erfasst werden, die die Widerstandsfähigkeit des europäischen Energiesystems stärken und den Aussstieg aus den fossilen Brennstoffen beschleunigen.
In der Mitteilung heißt es, der Antrag setze „die Strategie der Regierung und von Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis zur Stärkung der energetischen Resilienz des Landes im europäischen Rahmen“ um.
Die geplanten Investitionen betreffen:
- Projekte zur Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen,
- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz,
- energetische Sanierung von Gebäuden,
- Infrastrukturprojekte, die die energetische Resilienz Griechenlands erhöhen.
Die konkrete Ausgestaltung der Projekte erfolgt in den nächsten Monaten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien.
Die Ausweichklausel: Was steckt dahinter?
Die sogenannte Ausweich- oder Escape-Klausel ist ein Instrument der fiskalischen Regeln der Europäischen Union. Unter bestimmten Voraussetzungen und nach Zustimmung der Europäischen Kommission können einzelne staatliche Ausgaben von den europäischen Haushaltsgrenzen ausgenommen werden.
Im konkreten Fall möchte Griechenland die bestehende nationale Escape-Klausel erweitern, die bereits auf Verteidigungsausgaben ausgedehnt wurde. Künftig sollen darunter auch Investitionen zur Stärkung der energetischen Resilienz fallen.
Damit erhält das Land mehr haushaltspolitischen Spielraum, um strategische Energieprojekte zu finanzieren. Diese Ausgaben werden dann nicht auf das erlaubte Wachstum der Netto-Primärausgaben angerechnet, das die EU-Fiskalregeln festlegen.
Allerdings belasten diese Ausgaben weiterhin den Primärüberschuss und die Staatsverschuldung. Sie werden lediglich anders behandelt, wenn es um die Anwendung der europäischen Fiskalregeln geht.