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50 CEOs und Investoren drängen Brüssel, EU-Inc-Gesetz nicht zu verwässern

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen spricht im März 2025 in Straßburg vor Abgeordneten des Europäischen Parlaments.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen spricht im März 2025 in Straßburg vor Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Copyright  AP Photo/Pascal Bastien
Copyright AP Photo/Pascal Bastien
Von Eleonora Vasques
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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Gründerinnen, Gründer und Investorinnen fordern EU-Politik: Sie soll den Entwurf „EU Inc.“ nicht verwässern, der Unternehmen in Europa beim Wachsen helfen soll.

50 europäische CEOs und Investorinnen und Investoren haben EU-Gesetzgeber aufgefordert, das in Brüssel verhandelte EU-Inc.-Gesetz nicht zu „verwässern“. Das geht aus einem gemeinsamen Schreiben hervor, das am Donnerstag an politische Entscheidungsträger ging.

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Das Gesetz soll Gründungen und den Betrieb von Unternehmen über EU-Grenzen hinweg günstiger und einfacher machen. Die Verabschiedung wird bis zum Jahresende erwartet.

Die laufenden Gespräche in Brüssel lassen jedoch erwarten, dass die endgültige Fassung hinter den Hoffnungen vieler Start-up-Gründerinnen und -Gründer zurückbleibt.

Das EU-Inc.-Gesetz gehört zu den Gesetzesvorhaben, mit denen die EU ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken will.

Unternehmen in Europa tun sich mit dem Hochskalieren schwer, weil unterschiedliche Rechtsvorschriften gelten. Das führt zu Bürokratie und hohen Verwaltungskosten und stellt im Binnenmarkt eine echte Hürde dar.

„Die Politik muss sicherstellen, dass die endgültige Regelung eine wirklich europäische Gesellschaftsform schafft und nicht nur eine weitere Schicht über 27 nationale Systeme legt“, heißt es in dem Schreiben.

Zu den Unterzeichnenden gehören auch Investorinnen und Investoren von Index Ventures, Accel, Balderton, Atomico und EQT. Sie fordern die Politik auf zu entscheiden, „ob EU Inc. zum wirtschaftlichen Motor Europas wird oder zu einer derart verwässerten Rechtsform, dass sie niemand nutzt“.

Forderungen an die EU

Die Unterzeichnenden verlangen, dass die „freie Wahl des Sitzes“ erhalten bleibt. Gründerinnen und Gründer sollen den Sitz ihres Unternehmens frei wählen können, ohne alle Aktivitäten an einem Ort bündeln zu müssen.

EU-Inc.-Gesellschaften sollten nach ihrer Ansicht nicht nur „innovative“ Start-ups gründen dürfen. Befürworter einer engeren Definition warnen jedoch, dass eine vollständige Öffnung das System überlasten und seine Wirkung schwächen könnte.

„EU Inc. braucht ein einziges, verbindliches europäisches Register und nicht nur eine Oberfläche über 27 nationalen Registern“, heißt es weiter. Dadurch ließen sich Unternehmensdaten leichter einsehen.

Außerdem verlangen sie, dass Beschäftigte erst dann Steuern zahlen müssen, wenn sie Unternehmensanteile tatsächlich verkaufen. Der Arbeitsrechtsschutz solle weiterhin an den Ort geknüpft bleiben, an dem die Beschäftigten tatsächlich arbeiten.

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