Entschädigung für verspätete Flüge in der EU

Entschädigung für verspätete Flüge in der EU
Von Euronews
Diesen Artikel teilenKommentare
Diesen Artikel teilenClose Button

Schriftliche Frage von Laurent in Paris:

“Ich hatte einen Flug von Paris nach Sofia gebucht. Bei meiner Ankunft am Flughafen informierte man mich darüber, dass mein Flug aufgrund eines technischen Defekts dreieinhalb Stunden Verspätung hat. Gibt es eine EU-Gesetzgebung, die meine Rechte schützt?”

Es antwortet Nina Koudelkova, Mitarbeiterin beim Informationsnetzwerk Europe Direct:

“Ja, 2004 verabschiedete die EU eine Verordnung, die im Fall von Nichtbeförderung, großer Verspätung oder Annullierung des Fluges die Rechte von Passagieren schützt, die innerhalb der EU oder mit einer in der EU registrierten Airline fliegen.

Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen: kostenlose Telefonate, Verpflegung mit Essen und Trinken sowie ein Hotelzimmer inklusive Hin- und Rückfahrt zum Flughafen.

Auch unter außergewöhnlichen Umständen kann Ihnen die Fluggesellschaft diese Unterstützung nicht verweigern.

Beträgt die Verspätung mindestens fünf Stunden, können Sie vom Flug zurücktreten. Das beinhaltet eine Erstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen sowie einen kostenlosen Rückflug zum Abflugsort, falls relevant.

Wenn Sie die Erstattung des Ticketpreises verlangen, geben Sie das Recht auf Weiterreise oder Umbuchung auf.

Zusätzlich haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, die von der Länge des Flugs abhängt.

Keine Entschädigung erhalten Sie, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, oder weniger als drei Stunden beträgt.

Wenn Ihr Flug verspätet ist, müssen Sie sich zuerst an die Fluggesellschaft wenden.

Falls die Airline sich weigert, ihren Verpflichtungen nachzukommen, können Sie die nationale Aufsichtsstelle in dem EU-Land kontaktieren, wo der Vorfall stattfand. Wenn Sie Probleme mit einer EU-Airline außerhalb der EU hatten, können Sie sich im EU-Land des Reiseziels beschweren.”

Fragen zu Europa? Mehr Informationen telefonisch unter der Rufnummer
00 800 6 7 8 9 10 11 oder im Internet: http://europa.eu/youreurope/citizens/

Wenn auch Sie eine Frage für U-talk stellen wollen, drücken Sie die Schaltfläche hier unten.

Diesen Artikel teilenKommentare

Zum selben Thema

Der Germanwings-Absturz und die Debatte um die Flugsicherheit

Neue Gesetze für ins Ausland entsandte Arbeiter

Was ist ein MOOC?