Wird Arbeitslosengeld bei Jobsuche im Ausland besteuert?

Wird Arbeitslosengeld bei Jobsuche im Ausland besteuert?
Von Euronews
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Martin aus der Tschechischen Republik fragt:
“Ich bin Tscheche und jetzt in Deutschland auf Jobsuche. Ich habe meine Ansprüche auf Arbeitslosengeld ins Ausland mitgenommen und bekomme das Geld aus meiner Heimat jetzt in Berlin ausgezahlt. Kann Deutschland meine Bezüge besteuern, solange ich hier eine Stelle suche?”

Die Antwort von Bruno Cortese, Europe Direct:
“Es gibt kein EU-weites Gesetz, das die Besteuerung derjenigen regelt, die im Ausland Arbeit suchen. Damit befassen sich lediglich nationale Gesetze und multilaterale oder bilaterale Steuerabkommen, die aber nicht alle Eventualitäten berücksichtigen.

In vielen bilateralen Steuerabkommen wird Arbeitslosengeld als „sonstiges Einkommen“ eingestuft, das nur im Aufenthaltsland steuerpflichtig ist.

Die genaue steuerliche Behandlung hängt jedoch von den Bestimmungen des jeweiligen bilateralen Abkommens ab. In Ihrem Fall also von bilateralen Abkommen zwischen Tschechien und Deutschland.

Wenn Sie nur kurze Zeit, weniger als sechs Monate, in einem anderen EU-Staat verbringen, ohne dort zu arbeiten, werden Sie wahrscheinlich nicht als ortsansässiger, steuerpflichtiger Einwohner angesehen. In diesem Fall sollten Ihre Arbeitslosenbezüge normalerweise nur in dem Land besteuert werden, das sie Ihnen zahlt.

Leben Sie mehr als sechs Monate in einem Jahr in einem anderen EU-Staat, werden Sie zumeist als steuerpflichtiger Einwohner dieses Landes angesehen, und dann können Ihre Arbeitslosenbezüge dort besteuert werden.

Laut den meisten bilateralen Abkommen werden Sie aber, wenn Sie einen ständigen Wohnsitz in Ihrer Heimat und enge persönliche und wirtschaftliche Bindungen dorthin behalten, weiter dort als steuerpflichtiger Bürger geführt. Dann ist das andere EU-Land möglicherweise nicht berechtigt, Ihr Arbeitslosengeld zu besteuern.

Sie sollten zu allen Steuerfragen für Arbeitssuchende im Ausland auf jeden Fall das Finanzamt in Ihrer Heimat und auch in Ihrem neuen Aufenthaltsland kontaktieren.”

Weitere Informationen über die EU erhalten Sie telefonisch unter 00 800 6 7 8 9 10 11 oder im Internet unter http://europa.eu/youreurope/citizens.

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