Französische Verleger wollen sich über Google beschweren

Französische Verleger wollen im Streit um die Anwendung des EU-Urheberrechts Beschwerde gegen Google bei der nationalen Wettbewerbsbehörde einreichen. Die im Frühjahr auf EU-Ebene verabschiedete Reform soll das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Internet eine bessere Vergütung sichern.
Hoffnungen auf Zahlungen
Google hat angekündigt in Frankreich als erstem Land mit den neuen Regeln auf die standardmäßige Anzeige kleiner «Snippet»-Vorschauen von Artikeln mit Textausschnitten und Bildern zu verzichten- und kein Geld für die Darstellung von Links mit Überschriften in der Websuche zu zahlen.
Nachdem in der Urheberrechtsreform das sogenannte Leistungsschutzrecht festgeschrieben wurde, hatten sich europäische Verleger Hoffnungen auf Zahlungen von Google gemacht. Denn das Recht sieht vor, dass Suchmaschinen Lizenzen für die Anzeige von Auszügen aus Medieninhalten erwerben müssen.
Monopolposition von Google
Darauf bezogen sich die französischen Verleger und erklärten, Google verletze mit seiner Vorgehensweise nationales und europäisches Recht. Sie argumentierten, der riesige Internet-Konzern sei in einer Art Monopolposition, da sie bei der Verbreitung ihrer Inhalte nicht auf die Plattform verzichten könnten.