Desinformation, illegale Inhalte: Brüssel leitet Verfahren gegen X ein

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Von Stefan GrobeEuronews
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Brüssel leitet rechtliche Schritte gegen Musk's X wegen illegaler Inhalte und Desinformation ein

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Die Europäische Kommission leitet rechtliche Schritte gegen Elon Musk's Plattform X (vormals Twitter) wegen illegaler Inhalte und Desinformation ein. Das teilte das Exekutivorgan am Montag in Brüssel mit. 

Es bestehe der dringende Verdacht, dass das Unternehmen gegen den Digital Services Act der EU verstoßen habe, hieß es.

Als in Frage kommende Bereiche, gegen die X verstoßen haben soll, listete die Kommission Risikomanagement, Inhaltsmoderation, dunklen Mustern, Werbetransparenz und Datenzugang für Forscher auf.

"Die Zeiten, in denen sich die großen Online-Plattformen so verhielten, als wären sie zu groß, um sich um die Regeln zu kümmern, sind vorbei", sagte der zuständige EU-Kommissar Thierry Breton.

Die Kommission hatte am 12. Oktober, fünf Tage nach den Angriffen der Hamas auf Israel, die Eröffnung eines Vorverfahrens wegen "Falschmeldungen", "gewalttätiger und terroristischer Inhalte" und "Hassreden" gegen das soziale Netzwerk des Milliardärs  Musk angekündigt.

Dieser erste Schritt bestand aus einem Informationsersuchen, um zu überprüfen, ob die Plattform X die europäischen Verpflichtungen einhält.

Die Antworten des amerikanischen Unternehmens sowie sein Anfang November veröffentlichter "Transparenzbericht", in dem er eine Bestandsaufnahme der eingesetzten Mittel zur Moderation der Inhalte vornahm, überzeugten die EU-Exekutive nicht, die nun mit Kontroll- und Sanktionsbefugnissen ausgestattet ist.

Das EU-Recht sieht nun Geldstrafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Umsatzes des betreffenden Konzerns vor. Bei schwerwiegenden und wiederholten Verstößen kann einer Plattform sogar der Betrieb in der EU untersagt werden.

Mit der Einleitung des "formellen" Verfahrens erklärte die Kommission am Montag, dass sie weiterhin "Beweise sammeln" werde, indem sie weitere Informationen von X anfordere, Interviews führe oder Inspektionen durchführe.

Dieses Verfahren ermöglicht es der Kommission nun, Maßnahmen zu ergreifen, um X zur Einhaltung der Regeln zu zwingen, oder Abhilfemaßnahmen zu akzeptieren, die von der Plattform vorgeschlagen werden, um die Bedenken auszuräumen.

Für die laufende Untersuchung wurde keine Frist gesetzt.

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