Newsletter Newsletters Events Veranstaltungen Podcasts Videos Africanews
Loader
Finden Sie uns
Werbung

"Abtreibung bis zur Geburt"? Was hinter der Behauptung über Großbritannien steckt

Irreführende Schlagzeilen: Abtreibung angeblich bis zur Geburt erlaubt
Irreführende Schlagzeilen: Abtreibung angeblich bis zur Geburt legal Copyright  Canva
Copyright Canva
Von Leticia Batista Cabanas
Zuerst veröffentlicht am
Teilen Kommentare
Teilen Close Button
Den Link zum Einbetten des Videos kopieren Copy to clipboard Link kopiert!

Im Netz verbreitet sich rasant die Behauptung, Großbritannien erlaube Abtreibungen "bis zur Geburt". Doch hinter der Empörung steckt ein folgenschweres Missverständnis: Das Oberhaus stimmte nicht für eine Legalisierung, sondern für die Entkriminalisierung betroffener Frauen.

Am 18. März stimmte das britische Oberhaus, das House of Lords, dafür, die strafrechtliche Verfolgung von Frauen zu beenden, die ihre Schwangerschaft bis unmittelbar vor der Geburt selbst beenden.

WERBUNG
WERBUNG

Kurz nach der Abstimmung verbreitete sich im Netz rasant die Behauptung, Großbritannien erlaube Abtreibungen "bis zur Geburt". Randmedien in Spanien, Italien, Frankreich und Portugal griffen diese irreführende Darstellung umgehend auf.

Auch Onlineartikel wiederholten die Behauptung, die sich auf X und Facebook stark verbreitete; einzelne Beiträge erreichten dort Tausende Aufrufe und Weiterleitungen.

Die spanische Europaabgeordnete Margarita de la Pisa von der rechtsextremen Partei Vox teilte etwa einen Artikel der Randzeitung La Gaceta mit der Überschrift "Abtreibung im Vereinigten Königreich bis zur Geburt erlaubt". Ihr Beitrag erhielt Hunderte Likes und Reposts sowie mehr als 60.000 Aufrufe.

Tatsächlich hat das House of Lords jedoch nicht dafür gestimmt, Abtreibungen bis zur Geburt zu legalisieren. Vielmehr bestätigte es eine Änderung, die das britische Unterhaus, das House of Commons, bereits beschlossen hatte. Diese sieht vor, dass Frauen, die außerhalb des gesetzlichen Rahmens abtreiben, nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.

Damit müssten Frauen nicht mehr befürchten, wegen eines Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des gesetzlichen Rahmens untersucht, festgenommen oder angeklagt zu werden. Außerdem sollen Frauen, die wegen einer solchen Abtreibung verurteilt wurden oder sogar im Gefängnis sitzen, begnadigt werden.

Formell handelt es sich um eine Änderung des Crime and Policing Bill. Der Gesetzentwurf muss das Parlament jedoch noch endgültig passieren.

Entgegen den Behauptungen im Netz ändert die Reform nichts an den rechtlichen Voraussetzungen, unter denen medizinisches Personal Abtreibungen anbieten darf. Diese sind im Abortion Act von 1967 geregelt, der Abtreibungen im Vereinigten Königreich grundsätzlich erlaubt.

Dem Gesetz zufolge müssen zwei Ärzte bestätigen, dass der Eingriff für die Gesundheit der Schwangeren notwendig ist. Grundsätzlich ist er bis zur 24. Schwangerschaftswoche zulässig.

Nach Ablauf dieser Frist sind Abtreibungen nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei schweren Fehlbildungen des Fötus oder wenn das Leben der Mutter ernsthaft gefährdet ist.

Die Änderung tastet dieses Gesetz nicht an. Ärzte oder andere Beteiligte können also weiterhin strafrechtlich belangt werden, wenn eine Abtreibung nicht den Vorgaben des geltenden Rechts entspricht – auch wenn die betroffenen Frauen selbst nicht mehr strafbar wären.

Ein Teil der Verwirrung im Netz dürfte daher rühren, dass "Entkriminalisierung" und "Legalisierung" gleichgesetzt werden. Tatsächlich unterstützt das Oberhaus eine Reform, die Frauen beim Abbruch der eigenen Schwangerschaft entkriminalisieren würde, ohne den übrigen Rechtsrahmen zu verändern.

Die Änderung des House of Lords wurde mit 185 zu 148 Stimmen angenommen, nachdem ein Antrag auf ihre Streichung gescheitert war. Auslöser waren wachsende Sorgen darüber, dass Behörden auf Gesetze aus der viktorianischen Zeit zurückgreifen, um Frauen zu untersuchen und anzuklagen, die ihre Schwangerschaft selbst beendet haben.

In den vergangenen Jahren mussten sich demnach mehr als einhundert Frauen strafrechtlichen Ermittlungen nach dem Offences Against the Person Act von 1861 stellen. Aktivisten und einige Abgeordnete fordern deshalb eine Reform des Gesetzes, um weitere Verfahren zu verhindern.

Abtreibungsrecht in Europa: Wie steht die EU im Vergleich da?

Das Vereinigte Königreich ist keineswegs das erste europäische Land, das Schritte zur Entkriminalisierung von Abtreibungen unternimmt.

In den meisten EU-Staaten sind Abtreibungen im ersten Schwangerschaftsdrittel "auf Wunsch" der Schwangeren erlaubt. Eine kleinere Gruppe von Ländern – darunter Dänemark, Estland, Luxemburg, die Niederlande und Schweden – hat besonders liberale Regelungen, die einer weitgehenden Entkriminalisierung nahekommen, auch wenn weiterhin Einschränkungen bestehen.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt eine vollständige Entkriminalisierung. Dazu gehören die Abschaffung zeitlicher Grenzen ebenso wie der Abbau von Hürden wie verpflichtenden Wartezeiten oder Zustimmungen Dritter.

Frankreich nahm 2024 eine Vorreiterrolle ein: Als erstes Land verankerte es das Recht auf Abtreibung als "garantierte Freiheit" in der Verfassung und machte eine Strafbarkeit damit faktisch unmöglich.

In Ländern wie Deutschland und der Schweiz bleibt der Schwangerschaftsabbruch dagegen strafrechtlich geregelt und ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.

EU-weit bleibt die Linie uneinheitlich

Insgesamt bleibt die Lage ein Flickenteppich, der sich weiter verändert.

Im April 2024 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung, in der es fordert, die EU-Grundrechtecharta um ein Recht auf sichere und legale Abtreibung zu ergänzen.

Mit der Abstimmung forderten die Abgeordneten alle Mitgliedstaaten auf, Schwangerschaftsabbrüche vollständig zu entkriminalisieren und verbleibende physische, finanzielle und bürokratische Hürden beim Zugang zu reproduktiver Gesundheitsversorgung abzubauen.

Seitdem liegt die Resolution allerdings auf Eis. Änderungen an der EU-Grundrechtecharta erfordern die einstimmige Zustimmung aller Mitgliedstaaten. Länder wie Malta und Polen lehnen ein solches Recht jedoch strikt ab.

Zu den Barrierefreiheitskürzeln springen
Teilen Kommentare

Zum selben Thema

"My Choice" - Recht auf Abtreibung: EU-Staaten können Sozialfonds für Frauen aus anderen Ländern nutzen

"Abtreibung bis zur Geburt"? Was hinter der Behauptung über Großbritannien steckt

"Meine Tochter wurde nicht getötet": Familie von Marine Vlahovic weist Vorwürfe gegen Israel zurück