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Nordsee im Visier: Bundeswehr sieht steigende Sabotagegefahr

Montag, 9. September 2019: Windkraftanlagen, aufgenommen vom Modular Offshore Grid in der Nordsee vor der belgischen Küste
Montag, 9. September 2019: Windkraftanlagen, aufgenommen vom Modular Offshore Grid in der Nordsee vor der belgischen Küste Copyright  Eric Herchaft, Pool Photo via AP
Copyright Eric Herchaft, Pool Photo via AP
Von Johanna Urbancik
Zuerst veröffentlicht am
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Die Bundeswehr warnt vor zunehmenden hybriden Angriffen auf kritische Infrastruktur in der Nordsee. Offshore-Windparks gelten inzwischen als verteidigungsrelevant. Seit 2024 registrieren NATO-Staaten eine steigende Zahl von Sabotageversuchen.

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) sagte vergangenes Jahr, dass "wir nicht im Krieg, aber auch nicht mehr im kompletten Frieden" sind. Deutschland werde zwar nicht mit Bomben und Raketen angegriffen, stattdessen aber jedoch laut dem Minister hybrid, mit Desinformationskampagnen und dem Eindringen von Drohnen.

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Wie ein Sprecher des Operativen Führungskommandos auf Anfrage von Euronews bestätigt, kommt es "seit Beginn des russischen Angriffskrieges zu einer vermehrten Feststellung hybrider Aktivitäten, die sehr wahrscheinlich der Destabilisierung westlicher Gesellschaften dienen und somit auch unmittelbaren Einfluss auf die Sicherheits- und Bedrohungslage der Bundesrepublik Deutschland haben".

Besonders alarmierend sei dabei eine Entwicklung seit 2024: In Deutschland und anderen NATO-Staaten gebe es "eine erkennbare, aber schwer attribuierbare Zunahme von Sabotageversuchen und -akten gegen Einrichtungen der Verkehrs- und Energieinfrastruktur". Damit meint er eine Zunahme von Fällen, die nur schwer eindeutig einem Akteur zugeordnet werden können. Neben Sabotage wird demnach auch eine erhöhte Gefahr durch "Spionage, Subversion, Cyberangriffe oder Desinformationskampagnen" registriert, so ein Sprecher.

Findet in der Nordsee ein Krieg am Meeresgrund statt?

Die Bundeswehr stuft Offshore-Windanlagen inzwischen ausdrücklich als verteidigungsrelevante kritische Infrastruktur ein. Als sicherheitsrelevant gelten laut dem Sprecher unter anderem "verteidigungsrelevante Anteile von sogenannter Kritischer Infrastruktur", darunter auch Offshore-Windanlagen.

In den vergangenen Jahren hat sich demnach nicht nur sicherheitspolitische Bedeutung an Land, sondern auch in der Nordsee drastisch Jahren verändert. So dienen Offshore-Windparks längst nicht mehr nur der Energieversorgung, sondern gelten zunehmend als strategische Infrastruktur. Die Sorge vor Angriffen auf Unterwasser-Infrastruktur wächst europaweit seit dem Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines 2022. Seitdem warnen NATO-Staaten regelmäßig vor möglichen Sabotageakten gegen Unterseekabel, Stromleitungen, Pipelines oder Offshore-Anlagen.

Ein Leck an der Nord Stream 2 Pipeline am 28. September 2022
Ein Leck an der Nord Stream 2 Pipeline am 28. September 2022 Swedish Coast Guard via AP, File

Ist die Bundeswehr für den Schutz der Windparks zuständig?

Nach Angaben des Sprechers des Operativen Führungskommandos liegt der Schutz kritischer Infrastruktur zunächst bei den Betreibern selbst. "Im Sinne des sogenannten 'KRITIS-Dachgesetzes', liegt zuvorderst in der Verantwortung der Betreiber im Rahmen der unternehmerischen Sicherheitsvorsorge", erklärte der Sprecher auf Anfrage von Euronews. Mit dem KRITIS-Dachgesetz soll erstmals einen einheitlichen gesetzlichen Rahmen geschafft werden, um kritische Infrastruktur in Deutschland besser gegen physische Angriffe, Sabotage und andere Bedrohungen zu schützen.

Generell gilt: Außerhalb eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls darf die Bundeswehr im Inland nur eingeschränkt eingreifen. Innerhalb Deutschlands oder der deutschen Territorialgewässer kann sie Behörden zwar im Rahmen der Amtshilfe unterstützen, hat dabei aber normalerweise keine polizeilichen Zwangsbefugnisse. In Katastrophenfällen können der Bundeswehr jedoch auch im Frieden bestimmte Eingriffsrechte eingeräumt werden. Außerdem darf sie militärische Mittel einsetzen, um von außen gesteuerte Bedrohungen wie eindringende Drohnen abzuwehren. Erst im Spannungs- oder Verteidigungsfall darf die Bundeswehr auch zivile Objekte schützen.

Die übergreifende Koordination liege jedoch beim Bundesinnenministerium und weiteren Sicherheitsbehörden und die Möglichkeiten der Bundeswehr im Inland somit rechtlich stark begrenzt. Außerhalb eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls dürfe die Truppe grundsätzlich nur unterstützend tätig werden, also etwa im Rahmen der Amtshilfe. Der Sprecher betont jedoch, dass die Bundeswehr "rechtswidrige Störungen des eigenen Dienstbetriebes", also gegen die Bundeswehr selbst oder gegen verbündete Streitkräfte gerichtete Straftaten abwehren dürfe.

Darüber hinaus könne die Bundeswehr militärische Fähigkeiten einsetzen, um "eine von außen gesteuerte Souveränitätsverletzung" abzuwehren, darunter etwa eindringende Drohnen im deutschen Luftraum.

Marine beteiligt sich bereits an Schutzmaßnahmen

Laut dem Sprecher unterstützt die Marine Sicherheitsbehörden beim Schutz maritimer Infrastruktur. Unter anderem trage sie "zum ressortübergreifenden Lagebild des Maritimen Sicherheitszentrums in Cuxhaven bei", so der Sprecher.

Zu konkreten Fähigkeiten gegen Drohnen, Sabotage oder Unterwasserbedrohungen wurde sich aufgrund von Sicherheitsvorkehrungen allerdings nicht geäußert. Auch zu geplanten zusätzlichen Schutzmaßnahmen für Offshore-Infrastruktur machte die Bundeswehr keine näheren Angaben.

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