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Dobrindt will Selbstbestimmungsgesetz wegen Liebich-Fall ändern

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt nimmt am Mittwoch, den 21. Mai 2025, an der Kabinettssitzung im Kanzleramt in Berlin teil.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt nimmt am Mittwoch, den 21. Mai 2025, an der Kabinettssitzung im Kanzleramt in Berlin teil. Copyright  Ebrahim Noroozi/Copyright 2025 The AP. All rights reserved
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Von Nela Heidner
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Angesichts des Falls des verurteilten Neonazi Liebich fordert Bundesinnenminister Dobrindt Änderungen am Selbstbestimmungsgesetz der vorherigen Regierung. Es dürfe nicht passieren, dass solche Fälle zur Regel würden, sagte der CSU-Politiker dem Stern.

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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will das Selbstbestimmungsgesetz vor Missbrauch schützen. Anlass ist der Fall Marla-Svenja Liebich. So heißt der frühere Rechtsextremist Sven Liebich inzwischen, denn: Vor dem Gesetz ist er eine Frau. Durch eine "einfache Erklärung" gegenüber dem Standesamt in Schkeuditz im Nordwesten von Sachsen hatte Liebich Geschlecht und Vornamen geändert.

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Dobrindt sagte dem Magazin Stern: "Das ist ein Beispiel für den sehr simplen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes." Genau davor sei immer gewarnt worden. "Die Justiz, die Öffentlichkeit und die Politik werden hier zum Narren gehalten, weil das Selbstbestimmungsgesetz die Möglichkeit dazu bietet", so Dobrindt.

Liebig ist alles andere als positiv gegenüber LGBTQ+- gestimmt

Liebich wurde vor zwei Jahren – damals noch als Mann – zu einer Haftstrafe verurteilt. Nun soll die Strafe in einem Frauengefängnis verbüßt werden. Im Raum steht der Verdacht, Liebig habe den Geschlechtseintrag nur geändert, um die Haft zu beeinflussen und das Selbstbestimmungsgesetz lächerlich zu machen.

Seit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 (noch unter der vorigen Ampel-Regierung) kann jeder in Deutschland mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt nach Belieben das Geschlecht wechseln. Menschen ab 18 Jahren können das demnach theoretisch einmal im Jahr machen. Und: Schon Kinder ab 14 Jahren dürfen das - mit Zustimmung der Eltern.

Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD und Union bereits auf eine Evaluation des Gesetzes geeinigt. Dieser Prozess wird nun offenbar beschleunigt.

Liebig, der Überzeugung nach alles andere als positiv gegenüber der LGBTQ+-Bewegung eingestellt, wird in Kürze eine Haftstrafe unter anderem wegen Volksverhetzung antreten - im Frauengefängnis im sächsischen Chemnitz.

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