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24 Jahre Haft für Ex-Minister Ábalos: Urteil nach Spaniens Maskenaffäre

Abalos und Koldo (Archivbild)
Abalos und Koldo (Archivfoto) Copyright  Inma Mesa (PSOE)
Copyright Inma Mesa (PSOE)
Von Christina Thykjaer & Euronews en español
Zuerst veröffentlicht am
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Der frühere Verkehrsminister José Luis Ábalos ist vom Obersten Gericht zu 24 Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter sehen es als erwiesen an, dass er Teil eines Korruptionsnetzwerks war, das während der Pandemie in die Vergabe lukrativer Maskenaufträge eingriff.

Der spanische Oberste Gerichtshof hat den früheren Verkehrsminister und ehemaligen Organisationssekretär der PSOE, José Luis Ábalos, zu 24 Jahren Haft verurteilt. Hintergrund ist seine Rolle in einem Korruptionsnetzwerk rund um die Vergabe von Maskenaufträgen während der Pandemie. In derselben Entscheidung verhängte das Höchstgericht 19 Jahre Haft gegen Ábalos’ früheren Berater Koldo García sowie vier Jahre und sechs Monate gegen den Unternehmer Víctor de Aldama.

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Das Urteil wurde von allen sieben Richtern des zuständigen Senats einstimmig gefällt. Nach Überzeugung des Gerichts bildeten die drei Männer eine kriminelle Organisation mit klar verteilten Aufgaben. Ihr gemeinsames Ziel: wirtschaftliche Vorteile durch korrupte Praktiken. Ábalos und Koldo García wurden wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, Bestechung, Veruntreuung und unzulässiger Einflussnahme verurteilt.

Masken-Deal während Covid-19-Pandemie

Nach den Feststellungen des Gerichts griff das Netzwerk in die Vergabe eines Auftrags über die Lieferung von 13 Millionen Masken an Puertos del Estado und Adif ein. Der Auftrag lief über ein Unternehmen aus dem Umfeld von Víctor de Aldama und wurde in einer besonders kritischen Phase der Covid-19-Pandemie abgeschlossen.

Die Richter sehen es als erwiesen an, dass Ábalos im Gegenzug für Gefälligkeiten zugunsten bestimmter Unternehmen mehrere Gegenleistungen erhielt. Dazu zählten eine monatliche Zahlung von 10.000 Euro zur Deckung seiner "laufenden Fixkosten", die Bezahlung einer Wohnung für eine ihm nahestehende Person sowie die Anstellung zweier Frauen aus dem Umfeld des Exministers in öffentlichen Unternehmen, die dem Verkehrsministerium unterstehen.

Das Urteil benennt außerdem mehrere Immobiliengeschäfte der Beteiligten. Dazu gehören ein Mietvertrag mit Kaufoption zwischen Aldama und Ábalos für eine Wohnung in Madrid sowie weitere Mietverträge mit Kaufoption für Immobilien in Marbella und La Línea de la Concepción. Das Gericht führt diese Geschäfte auf Einflussnahmen zugunsten wirtschaftlicher Interessen zurück, darunter Vorgänge im Zusammenhang mit einer Pressemitteilung zur Rettung von Air Europa sowie mit der Vergabe einer Erdgas- und Ölkonzession.

Aldamas Haftstrafe wird ausgesetzt

Im Fall von Víctor de Aldama verhängte die Kammer zwar eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten, setzte deren Vollstreckung jedoch aus. Das Gericht erkannte einen besonders gewichtigen Strafmilderungsgrund an, weil Aldama umfassend mit der Justiz kooperiert und ein Geständnis abgelegt hatte. Seine Aussagen hätten entscheidend zur Aufklärung der Vorgänge und zur Entdeckung weiterer Straftaten beigetragen.

Die Aussetzung der Strafe ist an mehrere Bedingungen geknüpft: Aldama darf keine neuen Straftaten begehen, muss alle sechs Monate einen Bericht über seine Aktivitäten vorlegen und ein Jahr lang gemeinnützige Arbeit leisten.

Der Oberste Gerichtshof betonte zudem den schweren Schaden, den Korruptionsdelikte staatlichen Institutionen zufügen. Solche Taten untergraben die demokratische Ordnung, beschädigen das Vertrauen der Bürger und schwächen die Glaubwürdigkeit des politischen Systems.

Das Urteil zählt zu den bislang wichtigsten Entscheidungen im Zusammenhang mit Korruptionsermittlungen zu öffentlichen Aufträgen aus der Zeit der Pandemie. Ábalos und Koldo García sitzen seit Ende November im Gefängnis Soto del Real bei Madrid in Haft.

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