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Spanien: Familiennachzug könnte Regularisierung auf drei Millionen treiben

ARCHIV: Ein Migrant blickt auf sein Handy. Andere schlafen auf dem Deck eines Schiffs der NGO Proactiva Open Arms, am ersten Juli 2018.
Archivbild: Ein Migrant schaut auf sein Handy. Andere schlafen an Deck eines Schiffes der NGO Proactiva Open Arms am ersten Juli 2018. Copyright  Copyright 2018 The Associated Press. All rights reserved.
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Von Rafael Salido
Zuerst veröffentlicht am
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Nach Einschätzung der Polizeigewerkschaft könnte der Familiennachzug die Zahl der Menschen mit legalem Aufenthaltsstatus infolge des Sonderverfahrens der spanischen Regierung auf bis zu drei Millionen erhöhen. Sie warnen zudem vor einem steigenden Betrugsrisiko.

Bereits rund 1,2 Millionen Menschen haben nach Angaben der spanischen Regierung einen Antrag im Rahmen des außerordentlichen Regularisierungsverfahrens gestellt. Nach Informationen der Ausländerbehörde, auf die sich eine Polizeigewerkschaft beruft, könnte die Zahl der Menschen mit einem legalen Aufenthaltsstatus in Spanien dadurch deutlich steigen.

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Die tatsächlichen Auswirkungen der Maßnahme könnten den Angaben zufolge jedoch noch weit größer ausfallen. Grund dafür sei der zu erwartende Familiennachzug. Dadurch könnte die Zahl der Menschen, die von der Regularisierung profitieren, langfristig auf bis zu drei Millionen anwachsen. Damit liegt die Zahl der Anträge deutlich über den ursprünglichen Erwartungen der Regierung.

Bei der Vorstellung des Programms war sie noch von rund 500.000 möglichen Begünstigten ausgegangen. Nach geltendem Recht müssen Personen, die Familienangehörige nachholen möchten, über ein ausreichendes und dauerhaftes Einkommen verfügen, um sowohl ihren eigenen Lebensunterhalt als auch den ihrer Familie zu sichern. "Für eine Familie mit zwei Personen – die antragstellende Person und einen nachziehenden Angehörigen – ist ein monatliches Einkommen in Höhe von 150 Prozent des öffentlichen Einkommensindikators IPREM erforderlich", erklärt das spanische Ministerium für Inklusion, Sozialversicherung und Migration auf seiner Website. "Für jedes weitere Familienmitglied erhöht sich dieser Betrag um 50 Prozent des IPREM."

Regularisierung: Vorstrafen nicht mehr automatisch Ausschlussgrund

Polizeivertreter, auf die sich die spanische Zeitung El Mundo beruft, kritisieren zudem, dass die Regierung die Abwicklung des Regularisierungsverfahrens vollständig dem Ministerium überlassen habe. Die Nationalpolizei sei im Wesentlichen nur noch dafür zuständig, nach Abschluss der Prüfung die Ausweisdokumente auszustellen. Das Innenministerium weist diese Darstellung zurück. Das Verfahren beziehe die staatlichen Sicherheitsbehörden sehr wohl ein.

"Wie im königlichen Dekret vorgesehen, wird ein Polizeibericht eingeholt", erklärte das Ministerium. Nähere Angaben zum Umfang der Überprüfungen machte es jedoch nicht. Nach Einschätzung der Ausländerbehörde erschwert die geringere Einbindung der Polizei die Überprüfung der Echtheit eingereichter Dokumente sowie die Kontrolle möglicher Vorstrafen.

Zusätzliche Bedeutung erhielt diese Frage durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs. Demnach dürfen Antragsteller, die als Angehörige spanischer Staatsbürger eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, nicht mehr allein wegen eines Eintrags im Strafregister ausgeschlossen werden. In seinem Urteil zum neuen Ausländerrecht verpflichtet der Verwaltungsgerichtssenat des Obersten Gerichtshofs die Behörden zu einer Einzelfallprüfung.

Für jeden Antrag müsse geprüft werden, ob die betreffende Person "eine reale, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefahr für ein wesentliches gesellschaftliches Interesse" darstellt. Nach Auffassung des Gerichts verstieß das Regularisierungsprogramm der Regierung von Pedro Sánchez gegen EU-Recht, weil eine solche individuelle Prüfung nicht vorgesehen war. Dadurch könnten die unionsrechtlichen Ansprüche von Familienangehörigen spanischer Staatsbürger beeinträchtigt werden.

Mögliche Betrugsfälle und zusätzlicher Druck auf öffentliche Dienste

Die von El Mundo zitierten Vertreter der Ausländerbehörde bezweifeln zudem, dass das Inklusionsministerium das hohe Antragsaufkommen bewältigen kann. Gleichzeitig warnen sie vor einem erhöhten Betrugsrisiko beim Familiennachzug. Besonders groß sei die Sorge, dass auf Dokumentenfälschung spezialisierte Netzwerke das Verfahren nutzen könnten, um nicht bestehende Verwandtschaftsverhältnisse nachzuweisen.

"Es kann Fälle geben, in denen Menschen aus anderen Ländern Personen mit legalem Aufenthaltsstatus dafür bezahlen, sich als Angehörige – etwa als Eltern oder Kinder – auszugeben. Sie zahlen also faktisch für beglaubigte Dokumente", warnen die Beamten. "Solche Fälle gibt es bereits. Die Betroffenen bringen sogar Zeugen mit. Bislang werden sie jedoch meist erkannt, weil die Zahl der Antragsteller noch überschaubar ist."

Die Leitung der Ausländerbehörde verweist zudem darauf, dass die Comisaría General de Extranjería y Fronteras bereits während der Ausarbeitung der Regelung in einem kritischen Bericht vor einem möglichen "Sogeffekt" gewarnt habe. Befürchtet werden demnach eine stärkere Belastung des Gesundheits- und Bildungssystems sowie der Sozialdienste.

Zudem heißt es in dem Bericht, dass "die Zahl der Ausländer und die sehr kurzen Fristen für die Regularisierung umgekehrt proportional zur Aufnahmekapazität des spanischen Staates sind". Ende Juni verteidigte Ministerpräsident Pedro Sánchez das außerordentliche Regularisierungsverfahren als "historische" Entscheidung, die auf Gerechtigkeit, der Anerkennung von Rechten und Integration beruhe. Seine Äußerungen fielen mit dem Ende der Frist für die Einreichung der Anträge zusammen.

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