Die portugiesische Gesundheitsbehörde meldet 292 Fälle weiblicher Genitalverstümmelung von Januar bis Dezember 2025; die Eingriffe erfolgten im Ausland.
Nach dem Bericht zur Aktualisierung der Register über weibliche Genitalverstümmelung im Jahr 2025, den Portugals Gesundheitsbehörde DGS veröffentlicht hat, wurden 292 Fälle erfasst. Das entspricht einem Anstieg um 15 Prozent von "Feminin genital mutilation" (FGM) im Vergleich zu 2024.
Die meisten Fälle betrafen in Portugal lebende Migrantinnen aus Guinea-Bissau (70,5 Prozent) und Guinea-Conakry (20,9 Prozent). Außerdem verzeichneten die Behörden Fälle von Frauen aus Gambia, Senegal und Nigeria.
Weibliche Genitalverstümmelung ist sowohl in Guinea-Bissau seit 2011 als auch in Guinea-Conakry seit 2008 gesetzlich verboten.
Die meisten Fälle entdeckten Fachkräfte während der Betreuung von Schwangeren. Von den dokumentierten Fällen wurden 42,5 Prozent bei der Geburt eines Kindes festgestellt, 15,8 Prozent im Wochenbett und 14,7 Prozent bei Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft.
Gesundheitspersonal meldete auch Fälle außerhalb von Schwangerschaften, insbesondere in der stationären Behandlung (15,1 Prozent) und in der Primärversorgung (12 Prozent).
In Deutschland hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Dezember 2025 eine aktualisierte Schätzung zur Situation weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) veröffentlicht. Demnach lebten Ende 2024 rund 123.000 Frauen und Mädchen in Deutschland, die betroffen sind oder als bedroht gelten.
Die Folgen der Genitalverstümmelung sind häufig lebenslange körperliche Schmerzen, psychische Belastungen und Risiken bei Schwangerschaft und Geburt.
In Portugal entfiel die Mehrheit der FGM-Meldungen auf die Region Lissabon und Tejo-Tal. Dort leben besonders viele Gemeinschaften aus den betroffenen Herkunftsländern. Die Gemeinde Amadora und das Hospital Professor Doutor Fernando Fonseca verzeichneten die meisten Einträge.
Der Bericht unterscheidet zudem verschiedene Formen der weiblichen Genitalverstümmelung.
Typ I – die teilweise oder vollständige Entfernung der Klitoris – kam am häufigsten vor und machte 47,9 Prozent der Fälle aus.
Typ II, bei dem Klitoris und innere Schamlippen ganz oder teilweise entfernt werden, mit oder ohne Beschneidung der äußeren Schamlippen, betraf 46,9 Prozent der Fälle.
Den Daten zufolge wurden die betroffenen Frauen im Durchschnitt im Alter von 7,7 Jahren dieser Praxis unterzogen. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle erfolgte der Eingriff vor dem neunten Lebensjahr. Beim Zeitpunkt der Meldung lag das Durchschnittsalter der Frauen bei etwa 30 Jahren.
Eine FGM gilt meist als irreversibel, betroffene Frauen benötigen eine spezialisierte, interdisziplinäre Versorgung. Weltweit waren laut UNICEF im Jahr 2024 mindestens 230 Millionen Frauen und Mädchen genital verstümmelt, die grausame Praxis ist in über 90 Ländern dokumentiert.
Verletzung der Menschenrechte
Weibliche Genitalverstümmelung gilt international als Verletzung der Menschenrechte und als Form schwerer geschlechtsspezifischer Gewalt.
Die Generaldirektion Gesundheit in Lissabon betont, wie wichtig Aufklärung und Fortbildung von Gesundheitsfachkräften sind, damit sie solche Fälle erkennen, melden und die Betroffenen begleiten können.
Seit zehn Jahren bietet die portugiesichen Gesundheitsbehörde DGS einen spezialisierten Weiterbildungsstudiengang zur weiblichen Genitalverstümmelung für Gesundheitsberufe an. Nach Angaben der Behörde trägt dieses Angebot dazu bei, Fälle besser zu erkennen und betroffene Frauen gezielter zu betreuen.
In Portugal verweist die DGS darauf, dass „sich eine Zunahme der jährlichen Einträge auf der Plattform Elektronisches Gesundheitsregister (RSE-AP) beobachten lässt und dies nicht unbedingt auf eine Verschärfung dieser Praxis hindeutet“.
Weibliche Genitalverstümmelung wird den portugiesischen Angaben zufolge nach wie vor in 31 Ländern praktiziert, vor allem in Afrika, aber auch in einigen Regionen des Nahen Ostens und Asiens. In einigen Gemeinschaften gilt sie als Initiationsritus ins Erwachsenenalter. In anderen dient sie dazu, die Sexualität von Mädchen zu kontrollieren oder zu unterdrücken und sie zur Keuschheit zu zwingen.
In manchen Regionen, vor allem in ländlichen Gebieten, gilt der Eingriff weiterhin als Voraussetzung für eine Heirat oder für Erbschaftsansprüche. Das setzt Familien stark unter sozialen Druck und erschwert den Ausstieg aus dieser Praxis.
Portugal will Mädchen und Frauen, die von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen sind, stärker zu Wort kommen lassen. Ziel ist es, die Praxis bei künftigen Generationen abzuschaffen. Die DGS setzt deshalb auf verschiedene Initiativen, um das Wissen in diesem Bereich zu vertiefen.
In Deutschland hat das Gesundheitsministerium einen Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung veröffentlicht. Dieser informiert über die Strafbarkeit - auch bei einer Durchführung im Ausland - mit der Möglichkeit, dass Täter und Täterinnen ihren Aufenthaltstitel verlieren können.