Brüssel verlangt, dass Google ab Januar 2027 Suchdaten teilt. Google erklärte, die Schritte der EU drohten, „lebenswichtige Schutzmechanismen für Datenschutz und Sicherheit von Millionen Europäerinnen und Europäern zu untergraben“.
Die Europäische Union hat Google am Donnerstag verpflichtet, Daten mit konkurrierenden Suchmaschinen zu teilen und das Android-Betriebssystem für konkurrierende KI-Dienste zu öffnen.
„Dank dieser Maßnahmen hoffen wir, neue Alternativen zu Google Search und den KI-Diensten von Google wie Gemini zu sehen. Nutzerinnen und Nutzer in der EU sollen eine größere Auswahl an Angeboten bekommen“, sagte die für Technologie zuständige EU-Kommissarin Henna Virkkunen.
Der US-Technologiekonzern hingegen warnte jedoch, die Vorgaben gefährdeten den Datenschutz der Nutzer.
Die Anordnung stützt sich auf das Flaggschiff-Gesetz der EU für digitale Märkte, den Digital Markets Act (DMA). Er verpflichtet die größten Technologiekonzerne der Welt, ihre Plattformen für mehr Wettbewerb zu öffnen und den Nutzenden mehr Auswahl zu geben.
Android-Nutzende sollen etwa selbst auswählen können, welchen KI-Chatbot sie für Sprachbefehle verwenden – ähnlich der Funktion „Hey Google“.
Die Regierung des damaligen US-Präsidenten Donald Trump hatte den DMA scharf kritisiert und Brüssel vorgeworfen, amerikanische Unternehmen ins Visier zu nehmen.
Streit um Datenschutz
Die EU erklärte, die Pflicht zur Weitergabe von Suchdaten solle „gleiche Wettbewerbsbedingungen“ herstellen. Google entgegnete, die Maßnahmen brächten „beispiellose Risiken für den Schutz der Privatsphäre, die Gerätesicherheit und die nationale Sicherheit“ mit sich.
Google: "Untergräbt Datenschutz für Europäer"
Kent Walker, Leiter der globalen Unternehmenspolitik bei Google, warnte, die Schritte der EU drohten „lebenswichtige Schutzmechanismen für Datenschutz und Sicherheit für Millionen Europäerinnen und Europäer zu untergraben“.
Walker argumentierte, KI-Assistenten hätten schon heute Zugriff auf Android. Durch die Weitergabe von Suchdaten würden „die privaten Suchanfragen der Europäerinnen und Europäer unbekannten Unternehmen offengelegt – ohne ausreichende Anonymisierung und ohne Wissen oder Einwilligung der Nutzer“.
Eine hochrangige EU-Vertretung betonte dagegen, die Union habe „Integrität, Sicherheit und Datenschutz in höchstem Maß berücksichtigt“, und Brüssel versicherte, die Entscheidung schreibe die Anonymisierung der Suchdaten vor.
Die Vorgaben sind im Rahmen eines im Januar eingeleiteten Verfahrens rechtlich bindend. Sie gehören jedoch nicht zu einem formellen Ermittlungsverfahren, das in Geldbußen münden könnte.
Dennoch drohen Google weitere Schritte. Die EU könnte dem Konzern bereits nächste Woche in einem getrennten Verfahren nach dem DMA-Gesetz eine Geldstrafe auferlegen, verlautete aus mit dem Vorgang vertrauten Kreisen gegenüber der Nachrichtenagentur AFP und bestätigte damit einen Bericht der „Financial Times“ vom Mittwoch.
Bei Verstößen gegen den DMA kann die EU Geldbußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängen.
Zwischen 2017 und 2019 verhängte Brüssel nach anderen Wettbewerbsregeln bereits Strafen in Höhe von insgesamt 8,2 Milliarden Euro gegen Google.
Im vergangenen September folgte in einem weiteren Kartellverfahren eine Geldbuße von €2,95 Milliarden.