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Grüne Gebäude: Welche Länder machen ihren Gebäudebestand energieeffizienter?

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Von Alessio Dell'Anna & video by Damaso Jaivenois
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Die Energieeffizienz steigt, aber zu langsam: Brüssel leitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen alle 27 EU-Staaten ein und kritisiert schleppende Fortschritte.

Bis 2050 ist es noch ein weiter Weg.

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In der vergangenen Woche hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen alle Mitgliedstaaten eingeleitet. Keines von ihnen hat die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), auch Green-Homes-Richtliniegenannt, vollständig in nationales Recht umgesetzt. Die Frist dafür lief am 29. Mai 2026 ab.

Brüssel will die EU auf einen gemeinsamen Kurs zur Klimaneutralität bis 2050 bringen. Dazu soll der Gebäudebestand umfassend modernisiert werden – er ist der größte Energieverbraucher in Europa.

Die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens bedeutet jedoch nicht, dass Europa in diesem Bereich gar nicht vorankommt. Alle Mitgliedstaaten haben ein formelles Aufforderungsschreiben erhalten, die Vorgaben vollständig umzusetzen.

Tatsächlich werden viele Gebäude energieeffizienter – wenn auch langsamer, als es sich die EU-Kommission wünschen würde.

Laut Eurostat-Daten lebt heute rund ein Viertel der EU-Bevölkerung in "grüneren" Wohnanlagen als noch vor sechs Jahren. Das Tempo der Entwicklung unterscheidet sich jedoch stark von Land zu Land.

Den größten Fortschritt verzeichnet die Niederlande mit 60,5 %, gefolgt von Dänemark (34 %), Frankreich (33 %) und Slowenien (33 %).

Der Unterschied zu Italien ist enorm. Das Land bildet beim Renovierungstempo das Schlusslicht: Nur 3 % der Menschen leben dort heute in energieeffizienteren Gebäuden als noch 2018.

Auch Malta (8 %) und Griechenland (9,5 %) liegen weit hinten. In beiden Ländern ist weniger als 10 % des Gebäudebestands grüner geworden.

Mehr Energieeffizienz in Gebäuden bedeutet zum Beispiel eine bessere Dämmung von Dächern und Fenstern, um den Energieverbrauch zu senken. Zugleich will die EU Förderungen für alte Gas- und andere fossile Heizsysteme schrittweise abbauen und stattdessen Wärmepumpen und Solaranlagen stärker fördern.

Diese Pläne stoßen jedoch auf Kritik. Viele Mitgliedstaaten argumentieren, dass die Vorgaben zu teuer und die gesetzten Fristen zu ehrgeizig seien.

"Es geht nicht darum, ob man mit der EU einverstanden ist oder nicht, sondern um Zahlen", sagte Italiens Minister für Umwelt und Energiesicherheit, Gilberto Pichetto Fratin. "Wie sollen wir bis 2033 eingreifen und ein Rentnerpaar dazu bringen, 50.000 Euro auszugeben, nur um ihr Haus in die Energieklasse B zu bringen?"

Kritik kam auch von der früheren deutschen Bauministerin Klara Geywitz von der Mitte-links-Partei SPD. Es sei nicht richtig, Menschen dazu zu zwingen, ihre Gebäude zu sanieren oder ihr Eigentum zu verkaufen, nur um die Effizienzstandards zu erfüllen, sagte sie.

Acht Länder legen nationalen Gebäuderenovierungsplan vor

Trotz allem geht die Sanierung von Gebäuden in der EU langsam voran, auch wenn bislang noch kein Land die Richtlinie vollständig umgesetzt hat.

Acht Mitgliedstaaten haben der Europäischen Kommission bereits einen Entwurf ihres Nationalen Gebäuderenovierungsplans (NBRP) vorgelegt. Das ist ein erster konkreter Schritt zur Umsetzung der EPBD.

Es handelt sich um Belgien, Bulgarien, Kroatien, Finnland, Litauen, Rumänien, Slowenien und Spanien.

Die NBRP sollen einen detaillierten Fahrplan für die Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden festlegen. Sie müssen eine Analyse des nationalen Gebäudebestands enthalten, Ziele für 2030, 2040 und 2050 sowie Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele, einschließlich einer Bewertung des Investitionsbedarfs.

"Anders als frühere Strategien folgen die NBRP einer gemeinsamen EU-Vorlage. Das ermöglicht eine einheitlichere Bewertung der Fortschritte in den Mitgliedstaaten.

Die bisherigen Strategien gaben zwar eine grobe Richtung vor, ihnen fehlten jedoch eine harmonisierte Struktur, gemeinsame Indikatoren und verbindliche Meilensteine in der gesamten Union", erklärte die Kommission.

Die endgültigen Fassungen der Pläne müssen bis zum 31. Dezember 2026 vorliegen.

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