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Spanisches Oberstes Gericht sieht ernste Gefahr durch „Enkelgesetz“-Wählerzuwachs

Ein Mann bereitet sich darauf vor, seine Stimme bei den Regionalwahlen in Katalonien in einem Wahllokal in Sant Gregori bei Girona am einundzwanzigsten Dezember 2017 abzugeben.
Ein Mann will bei den Regionalwahlen in Katalonien am 21. Dezember 2017 in einem Wahllokal in Sant Gregori bei Girona seine Stimme abgeben. Copyright  Copyright 2017 The Associated Press. All rights reserved.
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Von Rafael Salido
Zuerst veröffentlicht am
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Oberster Gerichtshof bestätigt den Stopp neuer Einträge ins Auslandswählerregister für Eingebürgerte nach dem ‚Enkelgesetz‘. Der sprunghafte Anstieg der Wählenden könne Objektivität und Transparenz der Wahlen gefährden.

Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat seine Entscheidung bestätigt, die Eintragungen in das Wahlregister der dauerhaft abwesenden Einwohner (CERA) für jene Ausländer auszusetzen, die ihre Staatsangehörigkeit über das sogenannte ‚Enkelgesetz‘ erhalten haben.

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Nach Auffassung des Gerichts birgt die Anwendung dieser Regelung "eine begründete, reale und ernsthafte Gefahr“ für die Durchführung von Wahlen in Spanien.

"Wahrhaftigkeit, Objektivität und Transparenz des Verfahrens zur Wahl der politischen Vertreter müssen in allen Phasen gewährleistet sein – von der Erstellung und Aktualisierung des Wählerverzeichnisses, mit einer genauen und korrekten Auflistung aller Bürger mit Wahlrecht in jedem Wahlkreis, bis hin zum endgültigen Ergebnis und der Kür der Vertreter“, heißt es in zwei am Donnerstag veröffentlichten Beschlüssen des höchsten Gerichts.

Das sogenannte "Enkelgesetz" wurde 2022 erlassen, um historischen Nachkommen von Spaniern einen vereinfachten Weg zur spanischen Staatsbürgerschaft zu ermöglichen. Das Gesetz richtete sich in erster Linie an im Ausland geborene Menschen (vor allem in Lateinamerika), deren spanische Vorfahren das Land verlassen hatten.

Die Antragsfrist ist ist allerdings abgelaufen. Die spanische Regierung hatte die Frist für dieses Sonderverfahren aufgrund der enormen Nachfrage um ein Jahr verlängert. Diese Frist lief am 21. Oktober 2025 endgültig ab. Seit 2026 werden keine neuen Anträge mehr nach diesem vereinfachten Verfahren angenommen.

Die neue Staatsangehörigkeit verschafft ihnen letztlich auch das Wahlrecht.

Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs könnte der „außergewöhnliche Anstieg“ der im Register eingetragenen Wähler „die Transparenz des Wahlprozesses und das Vertrauen der Bürger in dessen Ergebnisse beeinträchtigen“.

Den Unterlagen zufolge verzeichnete das CERA zum ersten Juli 2026 408.262 mehr registrierte Personen als das Register für die Parlamentswahl 2023: 2.736.522 Wahlberechtigte gegenüber 2.328.260.

Nach Auffassung des Gerichts schafft ein solcher Anstieg eine begründete, reale und ernsthafte Gefahr, die Objektivität und Transparenz des Wahlverfahrens schwer zu beeinträchtigen und damit einen irreversiblen Schaden zu verursachen.

Die Beschlüsse stehen im Zusammenhang mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom vergangenen Dienstag, die Neueintragungen im Wählerregister auszusetzen für jene Ausländer, die die spanische Staatsangehörigkeit auf Grundlage des ‚Enkelgesetzes‘ erhalten haben, es sei denn, die Konsulate weisen nach, dass es sich um Kinder oder Enkel exilierter Spanier handelt.

Ebenso stoppt das Gericht die Eintragung neu eingebürgerter Personen in das CERA. Der Oberste Gerichtshof ordnet an, dass diese Maßnahmen für kommende Wahlgänge in Kraft bleiben, bis in dem Verfahren ein Urteil vorliegt.

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