Die Wettbewerbsbehörde in Rom verhängt gegen Lime, Bird und Dott wegen blockierter Gratisfahrten Strafen von 2,6 Millionen Euro. Italien will den Dienst sichern, Europa denkt über ein Verbot nach.
In Rom trifft erstmals eine Sanktion die Unternehmen, die Elektro-Tretroller und E-Bikes vermieten: die US-Konzerne Lime und Bird sowie das deutsche Unternehmen Dott.
Die Geldbuße kommt von der Wettbewerbsbehörde Antitrust und beträgt 2,675 Millionen Euro. Die Behörde für Wettbewerb und Marktaufsicht hatte im November 2025 ein Verfahren eingeleitet und kam zu dem Schluss, dass die Unternehmen „die Inanspruchnahme kostenloser Fahrten behindert haben, die Abonnentinnen und Abonnenten des öffentlichen Nahverkehrs in Rom vorbehalten waren“.
Metrebus-Abonnentinnen und -Abonnenten hätten Anspruch auf kostenlose Pakete gehabt. Nach Angaben der Behörde stellten die Unternehmen jedoch unzureichende organisatorische Strukturen bereit, wodurch die Ausgabe der Pässe sich stark verzögerte und die Aktivierung des Dienstes mühsam wurde.
Eine weitere unlautere Praxis ist laut Antitrust die willkürliche Deaktivierung von Nutzerkonten, die das Unternehmen Bird vorgenommen hat.
Die zuständigen italienischen Behörden wollen einen effizienten Service für Verbraucherinnen und Verbraucher sicherstellen. Gleichzeitig versucht die Regierung, die Nutzung von Elektro-Tretrollern im Straßenverkehr zu regeln. Neue Vorschriften dafür gelten seit Mai.
In Europa haben viele Länder erkannt, wie hoch die Zahl der Unfälle mit diesen Fahrzeugen ist. Sie begrenzen deshalb ihren Einsatz oder untersagen ihn ganz.
Neue Regeln in Italien
Im April 2026 hat das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr neue Regeln für die Nutzung von Elektro-Tretrollern eingeführt. Sie gelten seit dem 16. Mai.
Nach Angaben des Automobilclubs ACI sollen die Vorgaben helfen, die vielen Elektrofahrzeuge auf der Straße besser zu identifizieren. Die Fahrzeuge sind weit verbreitet, zugleich gibt es viele Unfälle: 3.895 Vorfälle im vergangenen Jahr mit 23 Todesopfern und 3.751 Verletzten.
Wichtigste Neuerung ist die Pflicht zu Kennzeichen und Haftpflichtversicherung. Das Kennzeichen ist ein Aufkleber für Halterinnen und Halter, kostet pauschal 8,66 Euro und lässt sich bei einem Fahrzeugwechsel übertragen.
Wer ohne Kennzeichen fährt, muss mit Bußgeldern zwischen 100 und 400 Euro rechnen.
Andere Regeln bleiben unverändert: Fahrerinnen und Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein, ein Helm ist Pflicht. Blinker, Bremslicht sowie vordere und hintere Beleuchtung sind vorgeschrieben. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h. Der Transport von Personen und Gegenständen, das Ziehen anderer Fahrzeuge und das Fahren auf außerörtlichen Straßen ist verboten.
Die neuen Regeln gelten für privat genutzte Fahrzeuge, sie erfassen aber auch Sharing-Scooter von Unternehmen wie Lime, Bird und Dott, die eine Genehmigung für Mobilitätsdienste besitzen. In Rom läuft diese Lizenz von 2023 bis 2026 und kann über eine öffentliche Ausschreibung verlängert werden.
Strengere Regeln in Europa: von Deutschland und Spanien bis Brüssel
Auch andere europäische Staaten haben ihre Gesetze geändert, um auf die hohe Zahl der Unfälle mit Elektro-Tretrollern zu reagieren.
Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft hat sich die Zahl der seit 2023 versicherten Roller mehr als verfünffacht. Auf sie entfallen 40 % der Schadensmeldungen für Drittschäden.
Ähnliche Sorgen gibt es in Ungarn. Dort ist 2025 die Zahl der Unfälle mit verletzten Personen durch Elektro-Tretroller um 70 % gestiegen im Vergleich zum Vorjahr. Das Land bereitet eine Reform seiner Straßenverkehrsordnung vor.
Im Juli hat Deutschland einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Verleihfirmen wie Lime und Bolt bei Unfällen mit ihren Fahrzeugen direkt verantwortlich machen soll.
Auch Spanien hat die Regeln verschärft und eine landesweite Helmpflicht eingeführt. Das Mindestalter für Elektro-Tretroller liegt nun bei 15 Jahren.
Manche Maßnahmen fallen radikaler aus. In Frankreich sind Leih-Elektro-Tretroller seit 2023 nach einem Volksentscheid verboten. Belgien folgt dem Beispiel und hat angekündigt, diese Fahrzeuge ab Januar 2027 aus dem Verkehr zu ziehen, während gleichzeitig das Angebot an Fahrrädern und E-Bikes wächst.
Mögliche rechtliche Folgen
In Italien betreffen die Verschärfungen der Regeln bisher nur den neuen Straßenverkehrskodex, gegen Leihsysteme gibt es bislang keine gezielten Maßnahmen.
Die vorgesehenen Sanktionen für Micromobility-Unternehmen bestehen aus Geldstrafen. Da die beanstandeten Praktiken erhebliche negative Folgen für die Kundinnen und Kunden hatten, schließen viele Beobachter weitere rechtliche Schritte nicht aus.
„Wir sind der Auffassung, dass die betroffenen Nutzerinnen und Nutzer für die erlittenen Schäden entschädigt werden müssen“, erklärte Codacons, der Koordinierungsverband für Verbraucherschutz, in einer Mitteilung.
„Aus diesem Grund prüft Codacons nach der Entscheidung der Wettbewerbsbehörde mögliche Klagen gegen Bird, Dott und Lime, um die Interessen aller Metrebus-Abonnentinnen und -Abonnenten in Rom zu schützen, die durch die vom Antitrust festgestellten unrechtmäßigen Praktiken geschädigt wurden.“