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Verspätungen im EU-Ein- und Ausreisesystem: Reisende verpassen Flüge. Hilft die Reiseversicherung?

Das kommt selten vor. Doch wegen langer Abfertigungszeiten an EU-Grenzen verpassen Flugreisende Anschlussflüge.
Selten, aber es passiert: Fluggäste verpassen Anschlüsse. Lange Abfertigungszeiten an EU-Grenzen sind der Grund. Copyright  AP Photo
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Von Rebecca Ann Hughes
Zuerst veröffentlicht am
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Kommt selten vor. Trotzdem verpassen Fluggäste Anschlüsse, weil Kontrollen an EU-Grenzen mitunter viel Zeit kosten.

Seit Oktober führt die EU ihr neues Ein- und Ausreisesystem (EES) schrittweise ein.

An Flughäfen, an denen die neue digitale Technik bereits läuft, müssen visumfreie Reisende aus dem Vereinigten Königreich, den USA und anderen Nicht-EU-Staaten ihre biometrischen Daten an speziellen Selbstbedienungsterminals erfassen.

Die neuen Grenzkontrollen bereiten Reisenden schon jetzt Kopfzerbrechen. Viele berichten von langen Schlangen, weil sich viele erstmals durch die Verfahren arbeiten.

In einigen Fällen führten die Verzögerungen dazu, dass Reisende ihre Flüge verpassten.

In den kommenden Monaten führen immer mehr Flughäfen das System ein. Ziel ist, dass es bis zum 10. April 2026 an den Schengen-Grenzen voll einsatzbereit ist.

Der Ferienverkehr dürfte die bereits mit der Technik arbeitenden Flughäfen zusätzlich belasten. Viele fragen sich daher, welche Rechte sie bei Verspätungen oder verpassten Anschlüssen haben.

Fluggäste haben Anspruch auf die übliche Betreuung durch die Airlines. Fachleute warnen jedoch, dass Reiseversicherungen Störungen durch die Einführung des EES oft nicht abdecken.

Passagierrechte, wenn Verzögerungen durch das EES zum verpassten Anschluss führen

Nicht-EU-Reisende, die über Flughäfen in der EU umsteigen, können EES-Kontrollen unterliegen.

Wer zu Zielen außerhalb des Schengenraums weiterfliegt, muss das neue System nicht nutzen. Wer jedoch innerhalb der EU ankommt, muss die Grenzkontrollen durchlaufen.

Es kommt zwar nicht häufig vor, aber wegen langer Abfertigungszeiten an EU-Grenzen haben Fluggäste bereits Anschlüsse verpasst.

In diesem Fall sind Reisende durch EU-Regelungen und internationale Rechte für Passagiere geschützt.

Airlines sind verpflichtet, die Betroffenen auf den nächsten verfügbaren Flug an ihr Ziel umzubuchen. Bis dahin müssen sie, wo nötig, Mahlzeiten, Transport und eine Übernachtung bezahlen.

Das gilt jedoch nur, wenn Sie ein durchgehendes Ticket bei einer Airline gekauft haben.

Reisende, die Selbst-Umstiege buchen, also getrennte Tickets entweder bei derselben Airline oder bei zwei unterschiedlichen, müssen bei einem verpassten Anschluss selbst umbuchen.

Zahlt meine Reiseversicherung, wenn ich wegen des EU-EES meinen Flug verpasse?

Eine aktuelle Auswertung des Versicherungsvergleichsportals Squaremouth zeigt: Verpasste Anschlüsse kosten Reisende im Schnitt 458 US-Dollar (390 Euro) pro Reise an unerwarteten Eigenkosten.

In vielen Fällen sind Flüge, die wegen der Abfertigung im EES verpasst werden, nicht versichert, selbst wenn die Police verpasste Anschlüsse oder Verzögerungen abdeckt.

„Verzögerungen durch das EES sind voraussichtlich nicht gedeckt, es sei denn, die Reiseversicherung stuft Wartezeiten an der Grenz- oder Sicherheitskontrolle als unvorhergesehen ein“, erklärt Chrissy Valdez, Senior Director of Operations bei Squaremouth.

„Da das neue System dauerhaft in Betrieb sein wird und Reisende weiter mit Verzögerungen rechnen müssen, werden die meisten Anbieter diese Wartezeiten unter den allgemeinen Ausschlüssen führen. Das bedeutet: Wer wegen langer Kontrollen den Anschluss verpasst, hat in der Regel keinen Anspruch auf Erstattung.“

Valdez rät, vor der Reise den Versicherer zu kontaktieren, um die eigenen Ansprüche zu klären.

„Am besten berücksichtigen Sie diese zu erwartenden Verzögerungen schon bei der Planung und kalkulieren bei Umstiegen in Europa großzügige Übergangszeiten ein. Bedenken Sie auch: Wer einen Flug verpasst, weil die Pufferzeit zu knapp war, kann dies in der Regel nicht über die Reiseversicherung abdecken“, ergänzt sie.

„Wir empfehlen flexible oder erstattbare Tarife und eine sorgfältige Dokumentation aller Verzögerungen. Manche andere Ursachen – etwa Wetter oder von der Airline verursachte Verspätungen – können je nach Police abgedeckt sein.“

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