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Ein neuer Schweizergardist salutiert bei seiner Vereidigung in die Eliteeinheit des Papstes im Vatikan.

Video. Papst Leo XIV vereidigt 28 neue Schweizergardisten im Vatikan

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Am Mittwoch legten achtundzwanzig neue Rekruten der Schweizergarde in der Vatikanstadt ihren Eid ab; Papst Leo XIV. leitete die feierliche Zeremonie.

Neue Rekruten der Päpstlichen Schweizergarde haben am sechsten Mai bei einer Zeremonie in der Vatikanstadt Papst Leo XIV. die Treue geschworen. Achtundzwanzig neue Hellebardiere legten ihren Eid in Anwesenheit des Papstes ab. Es war das erste Mal seit mehr als fünfzig Jahren, dass ein Pontifex die Vereidigung persönlich leitete.

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Mit der Zeremonie erinnert die Garde an die Plünderung Roms im Jahr 1527, bei der einhundertsiebenundvierzig Schweizergardisten beim Schutz von Papst Clemens VII. ums Leben kamen. Während des Eids legte jeder Rekrut eine Hand auf die Fahne der Garde und schwor in seiner Muttersprache Treue. Sie gelobten, den Papst und seine legitimen Nachfolger notfalls mit dem eigenen Leben zu verteidigen.

Papst Leo XIV. richtete eine Botschaft an die neuen „Verteidiger der Kirche“. Die Schweizergarde ist an ihren blau-gold-rot gestreiften Uniformen im Renaissancestil und ihren silbernen Kürassen sofort zu erkennen. Sie schützt den Papst und sichert den Apostolischen Palast.

Die Truppe geht auf eine Gründung von Papst Julius II. im Jahr 1506 zurück und gilt als kleinste und älteste stehende Armee der Welt. Bewerben können sich praktizierende katholische Schweizer, unverheiratet, zwischen neunzehn und dreißig Jahren alt und mindestens 1,74 Meter groß. Sie müssen die Rekrutenschule der Schweizer Armee absolviert haben und mindestens einen Maturitätsabschluss vorweisen. Der Dienst dauert mindestens sechsundzwanzig Monate.

Die Schweizergarde steht zwar für prunkvolle Zeremonien, bildet aber zugleich eine professionelle Militäreinheit, die den nur vierundvierzig Hektar großen Vatikanstaat schützt. Heiraten dürfen Gardisten nach fünf Dienstjahren oder, wenn sie den Rang eines Korporals innehaben, ab fünfundzwanzig Jahren und nach drei Dienstjahren.

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