Erster Fall von Sterbehilfe für Minderjährige in Belgien

Erster Fall von Sterbehilfe für Minderjährige in Belgien
Copyright 
Von Euronews
Diesen Artikel teilenKommentare
Diesen Artikel teilenClose Button
Den Link zum Einbetten des Videos kopierenCopy to clipboardCopied

In Belgien ist der erste Fall von aktiver Sterbehilfe für Minderjährige bekannt geworden.

WERBUNG

In Belgien ist der erste Fall von aktiver Sterbehilfe für Minderjährige bekannt geworden. Der Vorsitzende der staatlichen Sterbehilfe-Kommission erklärte, er sei innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von dem Fall unterrichtet worden. Der oder die Minderjährige war den Angaben zufolge todkrank. Belgische Medien berichteten, es habe sich “eher um einen Teenager als ein Kind” gehandelt. Weitere Einzelheiten wurden nicht bekannt.

Wim Distelmans, Vorsitzender der staatlichen Sterbehilfe-Kommission, erklärte:

“Erst einmal kommt es glücklicherweise nicht oft vor, dass sich Minderjährige in einem Endstadium befinden. Zweitens steht Medizinern auch die alte Methode offen, wonach Patienten in ein künstliches Koma versetzt werden können, wir nennen das palliative Ruhigstellung.”

#Belgien: Erste minderjährige Person erhält Sterbehilfe https://t.co/2gEO4wkA7k

— redaktion (@anwaltplus) 17 September 2016

In Belgien ist seit 2002 ein Sterbehilfe-Gesetz in Kraft, das als besonders liberal gilt. Es erlaubt Ärzten die Tötung auf Verlangen von erwachsenen, unheilbar kranken Patienten, wenn Ärzte ihnen unerträgliche Leiden bescheinigen. Anfang 2014 dehnte das Parlament die Sterbehilfe auf Minderjährige aus, wenn die Eltern zustimmen.

Jean-Jacques de Gucht, Senator und Pro-Euthanasie-Aktivist, sagte:

“Die Tatsache, dass wir diese Möglichkeit geschaffen haben, hat vielen Menschen, die mit einer ernsthaften Erkrankung konfrontiert sind, ein Gefühl der Erleichterung verschafft. Sie wissen jetzt, dass sie nach Sterbehilfe fragen können. Ihnen genügt oft, dass dieser Ausweg nicht nur theoretisch sondern auch praktisch durchführbar ist. Das macht einen großen Unterschied.”

Aktive Sterbehilfe ist in den meisten Ländern verboten. In der Europäischen Union erlauben nur die Niederlande, Luxemburg und Belgien ausdrücklich die Tötung auf Verlangen.

Die passive Sterbehilfe, also der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, ist in zahlreichen Ländern erlaubt beziehungsweise wird geduldet – auch in Deutschland.

Eugen Brysch, Vorstand der Deutsche Stiftung Patientenschutz, kritisierte das Vorgehen im belgischen Fall:

“Die Tötung auf Verlangen von Kindern hat nichts mit würdigem Sterben zu tun. Damit verlässt der Beneluxstaat die menschenrechtlichen Standards der EU. Aber die europäischen Institutionen schweigen.”

In #Belgien hat erstmals eine minderjährige Person die aktive #Sterbehilfe in Anspruch genommen https://t.co/n3PQ7Vba84

— taz (@tazgezwitscher) 17 September 2016

Diesen Artikel teilenKommentare

Zum selben Thema

Marieke Vervoort: Vorerst kein Selbstmord

Mein Tod und Ich - das Recht auf Sterbehilfe

VIDEO: So schlimm hat Orkantief Ciaran gewütet - nicht nur Frankreich war betroffen