Südafrikas Verfassungsgericht hat im Fall von Staatspräsident Jacob Zuma das Parlament gerügt und zum Handeln aufgefordert.
Es geht dabei um den Ausbau von Zumas privatem Anwesen, in den Millionenbeträge an öffentlichen Geldern geflossen sind.
Letztes Jahr hatten die Verfassungsrichter bereits geurteilt, der Präsident müsse einen Teil des Geldes zurückzahlen.
Diesmal befanden sie, das Parlament habe es unterlassen, Zuma zur Rechenschaft zu ziehen, so wie es die Verfassung eigentlich vorsehe.
Innerhalb von sechs Monaten müssten die Abgeordneten nun ein Verfahren finden, mit dem eine Amtsenthebung eingeleitet werden könne.
Zufrieden sind die Oppositionsparteien, die vor dem Verfassungsgericht geklagt hatten.
Wie lange Zuma jetzt noch Präsident bleibe, sagt Godrich Gardee von der Partei EFF, das überlasse man dem Parlamentspräsidenten und Zumas Partei, dem regierenden ANC. Vielleicht kehre dort ja jetzt die Vernunft ein.
Einen neuen Vorsitzenden hat der ANC gerade erst gewählt. Cyril Ramaphosa wird damit bei der nächsten Präsidentenwahl 2019 antreten.
Bis dahin will der von Korruptionsvorwürfen überhäufte Zuma jedoch im Amt bleiben; die Opposition will das aber verhindern.