Eine Erklärung der türkischen Religionsbehörde Diyanet schreibt zur Pubertät: Mädchen sind bereits ab neun und Jungen ab zwölf Jahren gebär- bzw. zeugungsfähig und damit auch bereit für die Ehe. Ein Missverständnis?
Groß ist die Empörung in der Türkei über eine von der Religionsbehörde Diyanet veröffentlichte Erklärung zum Stichwort “Pubertät”. Darin heißt es, dass Mädchen bereits ab neun und Jungen ab 12 Jahren gebär- bzw. zeugungsfähig sind - und damit auch im heiratsfähigen Alter.
Nicht nur in den sozialen Netzwerken hagelte Kritik gegen die Behörde, man sei auf dem besten Wege, Kinderehen zu legalisieren, hieß es.
Nun hat die Behörde auf die Vorwürfe reagiert. Man spreche sich gegen Kinderehen aus, Mädchen müssten nicht nur biologisch, sondern auch psychisch reif für den Bund der Ehe sein. Ab wann das der Fall sei, ließ sie offen.
Die Einführung der “islamischen Eheschließung” hatte der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan schon länger angekündigt. Ein entsprechender Vorstoß wurde bereits mit einem Gesetzesentwurf im türkischen Parlament im Herbst 2017 gemacht.
Bisher dürfen nur Standesbeamte rechtsgültige Eheschließungen vornehmen, das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Religiöse Trauungen sind zusätzlich möglich, aber nicht allein gültig.
Sollte der derzeit diskutierte Gesetzesentwurf abgesegnet werden, könnte ein islamischer Rechtsgelehrter, auch Mufti genannt, diese Eheschließungen vornehmen und damit den Standesbeamten ersetzen.
Muftis sind an die Bestimmungen des Zivilrechts gebunden, argumentieren die Befürworter des Gesetzes. Die Gefahr, Kinderehen abzusegnen, bestehe daher nicht.
Doch Gegner deuten die Erklärung der Diyanet anders: Kinder-, Frauen- und Menschenrechte würden mit Füßen getreten, und das verstoße gegen die Regeln des Islam. Demnach sind gegenseitiges Einverständnis und Wille auf beiden Seiten eine Voraussetzung für die Ehe. Sie befürchten, dass religiöse Autoritäten immer weitreichendere Befugnisse erhalten.