"Gruppe Freital": Lange Haftstrafen

"Gruppe Freital": Lange Haftstrafen
Von Renate Birk mit dpa
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Das Oberlandesgericht Dresden hat im Prozess gegen die Mitglieder der rechtsextremen "Gruppe Freital" die Urteile gesprochen.

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Nach einem Jahr Prozessdauer sind in Dresden die Urteile gegen die Mitglieder der rechtsextremen "Gruppe Freital" gefallen.

Gerichtssprecherin Gesine Tews sagte: "Der vierte Strafsenat des Oberlandesgerichts Dresden ... hat die acht Angeklagten wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes, bzw. Beihilfe zum versuchten Mord, Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, gefährlicher Körperverletzung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung, zu Freiheitsstrafen zwischen fünf und zehn Jahren verurteilt. In einem Fall wurde eine Jugendstrafe von vier Jahren ausgesprochen."

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Gruppe aufgrund rechtsextremer Gesinnung in wechselnder Besetzung und Tatbeteiligung 2015 insgesamt fünf Sprengstoffanschläge in Freital und Dresden verübt hat. Aus Sicht der deutschen Bundesanwaltschaft ist es nur glücklichen Umständen zu verdanken gewesen, dass bei den Anschlägen Menschen nicht schwer verletzt oder getötet wurden.

Haftstrafen zwischen fünf und zehn Jahren
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