Rundfunkbeitrag in den wesentlichen Punkten verfassungsgemäß

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Von Euronews mit dpa
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Das hat das  Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlruhe verkündet. Es beanstandete in seinem Urteil aber, dass Menschen mit zwei Wohnungen den Beitrag doppelt zahlen müssen.

Gegen den Rundfunkbeitrag gab es eine ganze Flut von Klagen. Seit 2013 wird der Beitrag von derzeit 17,50 Euro im Monat für jede Wohnung erhoben. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viele Leute dort leben und ob es überhaupt einen Fernseher oder ein Radio gibt.  (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.)

Die Richter des Ersten Senats hatten zu entscheiden, ob das neue Modell womöglich verfassungswidrig ist. Der vom Staat unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seiner Finanzierung über Beiträge oder Gebühren stand in Karlsruhe nicht grundsätzlich zur Debatte. In der Verhandlung im Mai hatten die Verfassungsrichter aber kritisch hinterfragt, ob der Beitrag alle Zahler in gleichem Maße belastet.

Aus einer Vielzahl von Verfassungsbeschwerden hatte der Senat vier Kläger ausgewählt, deren Fälle grundsätzliche Fragen aufwerfen. So muss einer von ihnen den Beitrag als Single allein aufbringen. Außerdem hat der Mann eine Zweitwohnung, für die er ebenfalls zahlt - obwohl er ja niemals an beiden Orten gleichzeitig fernsehen kann.

Unter den Klägern war auch der Autoverleiher Sixt, den jeder Mietwagen einen Drittel-Beitrag kostet. Abhängig von der Zahl der Mitarbeiter muss das Unternehmen zusätzlich für jeden Standort Beiträge entrichten. Auch für Dienstwagen wird kassiert.

Bis 2013 gab es die Rundfunkgebühr, auch bekannt als "GEZ-Gebühr". Sie bemaß sich im Wesentlichen danach, welche Empfangsgeräte tatsächlich im Haushalt waren. Das machte Kontrollen erforderlich. Das Modell stieß auch deshalb an Grenzen, weil immer mehr Menschen die öffentlich-rechtlichen Angebote mobil über das Internet nutzen.

Aus Sicht der Öffentlich-Rechtlichen hat der geräteunabhängige Rundfunkbeitrag vieles einfacher gemacht. Es gebe heutzutage sowieso in fast jeder Wohnung einen Fernseher, argumentieren sie.

Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen. Rund 90 Prozent dieses Geldes stammt von Privatleuten.

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