Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag muss erhöht werden - um 86 Cent

Hauptstadtstudio der ARD in Berlin, 22.01.2020
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Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist rechtens. Das entschied das Bundesverfassungsgericht an diesem Morgen.

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Der Rundfunkbeitrag wird nun doch um 86 Cent pro Monat erhöht. Das entschieden die Richter des Bundesverfassungsgerichts am Morgen. Sachsen-Anhalt hatte die Erhöhung zuvor blockiert. Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und der Deutschlandfunk hatten dagegen geklagt.

Seine Entscheidung begründete das Gericht damit, dass das Bundesland die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt habe, indem es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt habe. Damit tritt dieser rückwirkend zum 20. Juli 2021 in Kraft, solange es keine Neuregelung gibt.

Die öffentlich-rechtlichen Sender finanzieren sich durch den pro Wohnung erhobenen Rundfunkbeitrag, der sich bislang auf 17,50 Euro im Monat belief und seit 2021 auf 18,36 Euro hätte angehoben werden sollen.

Mit der Erhöhung des Rundfunkbeitrags sollte eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro, die zwischen 2021 und 2024 entstanden war, ausgeglichen werden. Dem diesbezüglich ausgehandelten Staatsvertrag mussten alle 16 Bundesländer zustimmen. In Sachsen-Anhalt zeichnete sich ab, dass Abstimmung nicht positiv ausfallen würde. Aus diesem Grund zog der Ministerpräsident Reiner Haseloff den Antrag vor der Abstimmung im Dezember 2020 im Landtag zurück. Damit war die Erhöhung zunächst blockiert.

Das Bundesverfassungsgericht betonte die Wichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Zeiten "vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits". Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll die Wirklichkeit durch "authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten" unverzerrt darstellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund rücken.

Um diesem Auftrag gerecht zu werden, müsse der Gesetzgeber auch die finanziellen Voraussetzungen schaffen. "Erfüllt ein Land seine Mitgewährleistungspflicht nicht und wird dadurch die Erfüllung des grundrechtlichen Finanzierungsanspruchs unmöglich, liegt bereits darin eine Verletzung der Rundfunkfreiheit."

Die Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten sich in ihrer Rundfunkfreiheit verletzt gesehen und in Karlsruhe geklagt.

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