Exit vom Brexit noch möglich

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Sowohl die Regierung von Theresa May als auch die EU-Kommission hatten bisher behauptet, das Auslösen von Artikel 50 sei nicht rückgängig zu machen.

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Wenige Tage vor der Brexitabstimmung im britischen Parlament lässt ein Expertengutachten des Europäischen Gerichtshof die Herzen von Brexit-Gegnern höher schlagen. Demnach könnte das Land seinen Austrittsantrag einseitig und ohne Zustimmung der anderen EU-Staaten noch zurückziehen.

Sowohl die Regierung von Theresa May als auch die EU-Kommission hatten bisher behauptet, das Auslösen von Artikel 50 sei nicht rückgängig zu machen. Bisher handelt es sich jedoch nur um ein Gutachten und kein rechtlich bindedes Urteil.

EuGH-Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona:

"Wenn ein Mitgliedstaat dem Europäischen Rat seine Absicht mitgeteilt hat, aus der Europäischen Union auszutreten, gestattet Artikel 50 des Vertrags der Europäische Union den einseitigen Widerruf der Mitteilung, bis der Austrittsvertrag förmlich abgeschlossen ist. Vorrausetzung ist, dass der Widerruf im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Mitgliedstaats beschlossen wurde, der Europäische Rat förmlich benachrichtigt wird und kein Missbrauch vorliegt."

Schotten hatten geklagt

Das oberste schottische Zivilgericht hatte den Europäischen Gerichtshof dazu befragt. Schottische Politiker hatten geklagt, das Land würde ohne seine Zustimmung aus der EU geworfen.

Alyn Smith, schottischer Parlamentarier, erklärt:

"Die SNP und andere sagen den Kollegen in Westminster: Es geht nicht um eine falsche Wahl zwischen diesem Deal oder keinem Deal, Es geht um andere Optionen. Es gibt das Aussetzen von Artikel 50 und den Widerruf von Artikel 50, es gibt andere Wege aus dieser Sache. Als Parlamentarier gehört es zu unserer Aufgabe, die falsche Wahl von Mrs. May nicht zu akzeptieren."

Kein Entgegenkommen von Brüssel

Wie auch immer diese Entscheidung zu Artikel 50 die Brexit-Debatte beeinflussen wird, Grossbritannien dürfte bei einem Exit vom Brexit wohl kaum auf ein Entgegenkommen aus Brüssel hoffen.

"Wenn das Parlament beschließt, dass Großbritannien die Europäische Union nicht verlassen wird, kann Großbritannien unter den derzeitigen Bedingungen als Mitgliedstaat bleiben. Das bedeutet aber auch, dass es keine Neuverhandlungen gibt, und es ändert sich nichts an der Freizügigkeit oder an den Budgetvereinbarungen. Letztlich heisst das, dass man Mitgliedstaat bleibt genauso wie bisher", sagt Fabien Zuleeg, European Policy Center.

Für Brexit-Gegner wäre der Weg zu einer Rücknahme der Austrittserklärung voller Hürden. Kommenden Dienstag steht zunächst die mit Spannung erwartete Abstimmung über den Brexit-Deal von Theresa May an.

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