Wie und wo kann man das neue Europaparlament wählen?

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Von Euronews
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Alles, was Sie über die Europawahl 2019 wissen müssen.

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Ende Mai sind die EU-Bürger*innen am Zug: Zwischen dem 23. und 26. Mai 2019 wird für die nächsten fünf Jahre das nächste Europäische Parlament gewählt.

Zwar gibt es in jedem EU-Staat unterschiedliche Verfahren bei der Registrierung für die Wahlen, doch einige Dinge gelten für alle EU-Staaten: Haben Sie die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes, dürfen Sie bei der Europawahl wählen oder sich als Kandidat dafür aufstellen lassen.

Befindet sich ihr Hauptwohnsitz in Ihrem Heimatland, können Sie ausschließlich dort wählen (oder sich zur Wahl stellen).

Sie wohnen in einem anderen EU-Land? Dann können Sie entweder in Ihrer Wahlheimat oder in Ihrem Heimatland abstimmen. Sie können jedoch nicht in beiden Ländern wählen.

In Deutschland können Wahlberechtigte am 26. Mai 2019 das neue Europaparlament wählen.

Ich wohne in Deutschland - Wie kann ich wählen ?

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, volljährig sind, im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde eingetragen sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, geht Ihnen vier bis sechs Wochen der Wahl die Wahlbenachrichtigung zu. Darin werden Sie informiert, wo und wann Sie Ihre Stimme abgeben können. Sie erlaubt Ihnen auch, Briefwahl (im Falle einer vorübergehenden Abwesenheit) zu beantragen.

Ich wohne in Österreich - Wie kann ich wählen ?

In Österreich müssen Sie mindestens 16 Jahre als sein und in einem Wahllokal am Ort ihres Hauptwohnsitzes wählen. Österreichische Staatsbürger*Innen mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Bis 12. März ist es möglich, sich in die Wählerevidenz eintragen zu lassen.

Ich bin EU-Bürger, wohne im EU-Ausland und will von dort aus wählen

Auslandsdeutsche sind nicht automatisch im Wählerverzeichnis eingetragen. Sie müssen vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Ein entsprechendes Formular ist hier erhältlich.

Für Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Gemeinde zuständig, in der sie gemeldet waren, bevor sie weggezogen sind.

Für Österreicher gilt: Sie müssen sich ins Wählerverzeichnis eintragen, dann können Sie per Briefwahl aus einem anderen EU-Land wählen.

Wenn Sie im EU-Ausland leben und dort an der Europawahl teilnehmen wollen, können Sie sich auch dort - zum Beispiel in Frankreich - ins Wahlregister eintragen lassen und vor Ort wählen. Auch hier gilt, dass Sie nur entweder per Briefwahl in ihrem Heimatland oder im Gastland wählen können.

Ich bin EU-Bürger und wohne nicht in der EU

Auch hier gelten die gleichen Regeln wie für dauerhaft im Ausland lebende Deutsche.

Was ändert sich für britische Bürger mit Brexit?

Gute Frage! Nach dem derzeitgen Stand der Dinge wird das Vereinigte Königreich am 29. März 2019 aus der Europäischen Union ausscheiden. Das sind gut zwei Monate vor den Europawahlen, das heißt, dass es weder im zukünftigen Europäischen Parlament vertreten sein- noch an den Europawahlen 2019 teilnehmen wird. Bürger des Vereinigten Königreichs werden keine EU-Bürger mehr sein, was bedeutet, dass sie bei den Europawahlen 2019 überhaupt nicht mehr wählen können. Selbst wenn Sie beispielsweise britischer Staatsbürger sind und in Kroatien, Frankreich, Deutschland oder einem anderen EU-Land leben, haben Sie kein Stimmrecht bei den Europawahlen. Sie haben auch nicht das Recht, sich als Kandidat für die Europawahl aufstellen zu lassen. Im umgekehrten Fall - sollten sie in Großbritannien leben, können sie selbstverständlich für Ihren Wunschkandidaten in Ihrem Heimatland stimmen.

Sie haben weitere Fragen? Dann hilft diese Übersicht weiter.

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