EU-Kommission: BMW, Daimler und VW sollen illegale Absprachen getroffen haben

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Von Euronews mit dpa
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Im Detail sollen sich die Autobauer bei der Einführung von SCR-Katalysatoren für Dieselmotoren und von Feinstaub-Partikelfiltern für Benzinmotoren (OPF) unerlaubterweise abgesprochen haben.

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Nach Erkenntnissen der EU-Wettbewerbshüter gibt es starke Hinweise dafür, dass die Autokonzerne BMW, Daimler und VW illegale Absprachen zu Technologien der Abgasreinigung getroffen haben. Dies teilte die EU-Kommission am Freitag in Brüssel mit. Grundlage für die Anschuldigungen seien vorläufige Ermittlungsergebnisse. Die Unternehmen können nun zu den Vorwürfen noch Stellung nehmen. Ihnen droht eine Strafe in Milliardenhöhe.

2017 hatte die EU-Kommission Voruntersuchungen bei den Autobauern eingeleitet. Die formelle Untersuchung läuft seit 2018.

Im Detail sollen sich die Autobauer bei der Einführung von SCR-Katalysatoren für Dieselmotoren und von Feinstaub-Partikelfiltern für Benzinmotoren (OPF) unerlaubterweise abgesprochen haben. Diese Absprachen seien bei Treffen der Automobilhersteller in den sogenannten 5er-Kreisen getroffen worden.

Die Unternehmen hätten damit den Innovationswettbewerb in Europa eingeschränkt, was diese beiden Abgasreinigungssysteme angeht, und Verbrauchern somit die Möglichkeit verwehrt, umweltfreundlichere Fahrzeuge zu kaufen – obwohl sie über die entsprechende Technologie verfügten, teilten die Wettbewerbshüter weiter mit. Sollte sich der Verdacht endgültig bestätigen, wäre es ein Verstoß gegen europäisches Kartellrecht – auch wenn es sich nicht um Preisabsprachen handele.

Mögliche Verstöße gegen Umweltvorschriften seien nicht Teil des Verfahrens, hieß es weiter. Die Ermittlungen seien zudem unabhängig von laufenden Untersuchungen etwa von Staatsanwaltschaften zur Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen der Autohersteller.

Sowohl Daimler als auch Volkswagen hatten nach Bekanntwerden der Vorwürfe im vergangenen Jahr den Antrag auf eine Kronzeugenregelung gestellt. Ein Kronzeuge kann in solch einem Kartellverfahren auf den größten Straferlass oder gar Straffreiheit hoffen. Im äußersten Fall können hingegen bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes fällig werden.

VW reagierte auf die Vorwürfe und kündigte eine Prüfung der Beschwerde an. Erst nach Auswertung der Untersuchungsakte werde man sich äußern, teilte der Konzern am Freitag mit. Nach VW-Einschätzung erkennt die Kommission "grundsätzlich an, dass Kooperationen zwischen Herstellern zu technischen Fragen in der Automobilindustrie weltweit üblich sind". Schon im vergangenen Jahr habe die Behörde festgestellt, dass es keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür gebe, die Gespräche als wettbewerbswidriges Verhalten einzustufen.

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