Insgesamt standen in dem Mordfall 24 Angeklagte vor Gericht. Ihnen wurde vorsätzlicher Mord, illegaler Waffenbesitz und die Gründung einer Terrorgruppe vorgeworfen.
Ein marokkanisches Berufungsgericht hat die die Urteile gegen mehrere Männer im Zusammenhang mit dem Mord an zwei Rucksack-Touristinnen bestätigt. Drei Hauptangeklagte waren im Juli zum Tode verurteilt worden – ein vierter Angeklagter mit spanisch-schweizerischer Staatsbürgerschaft zu lebenslanger Haft. Ein Urteil eines weiteren Angeklagten wurde von einer Haftstrafe zu einer Todesstrafe verschärft.
Die Touristinnen aus Norwegen und Dänemark waren im vergangenen Dezember im Nationalpark Toubkal unweit von Marrakesch tot aufgefunden worden. Der Polizei zufolge waren sie in ihrem Zelt überrascht und enthauptet worden. Vier der Verurteilten hatten in einem Video der Terrormiliz Islamischer Staat einen Treueeid geleistet. Sie standen im Mittelpunkt des Verfahrens.
24 Angeklagten wurde die Gründung einer terroristischen Organisation vorgeworfen
Insgesamt standen in dem Mordfall 24 Angeklagte vor Gericht. Ihnen wurde vorsätzlicher Mord, illegaler Waffenbesitz und die Gründung einer Terrorgruppe vorgeworfen. 19 der Angeklagten bekamen Freiheitsstrafen zwischen fünf und 30 Jahren, die das Berufungsgericht nun bestätigte.
Viele Marokkaner hatten Mahnwachen für die Opfer abgehalten. Die Todesstrafe wird in Marokko zwar verhängt, in der Regel aber nicht ausgeführt.