IS-Rückkehrerin mit drei Kindern in Frankfurt gelandet

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Von su mit dpa
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Zum erstenmal ist eine ins Herrschaftsgebiet der Terrormiliz IS ausgereiste Frau mit Unterstützung der Bundesregierung nach Deutschland zurückgekehrt

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Zum erstenmal ist eine ins Herrschaftsgebiet der Terrormiliz IS ausgereiste Frau mit Unterstützung der Bundesregierung nach Deutschland zurückgekehrt. Sie kam am Samstagabend zusammen mit drei Kindern auf dem Frankfurter Flughafen an, so ein Bundespolizei-Sprecher („dpa“). Die Frau und die Kinder seien um 21:10 Uhr mit einer deutschen Linienmaschine gelandet, die aus Erbil im Irak gekommen und zuvor aus Syrien überstellt worden sei.

Gegen die IS-Rückkehrerin wird wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht ermittelt, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt („dpa“). Es bestehe kein Haftbefehl gegen die 30-Jährige.

Über Geburts- oder Herkunftsort der Frau und darüber, wo sie sich nun aufhalten wird, machte er keine
Angaben. Was mit der Frau nach der Landung geschehe, falle in die Zuständigkeit der Polizei. Neben ihren eigenen Kindern hatte sie demnach auch ein zweijähriges Mädchen mit US-Staatsangehörigkeit in
ihrer Obhut, das wohl nicht mit nach Deutschland kam. Die Bundespolizei, so ihr Sprecher, habe die üblichen Einreisevoraussetzungen überprüft. Die weiteren Ermittlungen in dieser Sache gegen die Frau übernähmen die zuständigen Sicherheitsbehörden des Landes Hessen. Laut Medienberichten soll die Frau aus Mittelhessen stammen.

Das Auswärtige Amt hatte am Freitag bestätigt, «dass heute drei weitere deutsche Kinder, die sich in Nordsyrien in Gewahrsam befunden haben, von dort aus gemeinsam mit ihrer Mutter in den Irak
ausreisen konnten». Nach dpa-Informationen soll die Familie zuletzt im Lager Al-Hol gelebt haben.

Die Bundesregierung hatte mit Blick auf Frauen, die aus Gefangenenlagern in Syrien zurückkehren wollen, zuletzt erklärt, sie werde sich jeden Einzelfall anschauen. Im August waren drei Waisenkinder und ein schwer erkranktes Kind aus IS-Familien über den Irak nach Deutschland gebracht worden.

In den vergangenen Wochen hatte es zwei Gerichtsbeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zu IS-Rückkehrerinnen gegeben. In beiden Fällen wurde die Bundesregierung aufgefordert, Frauen, die in einem von Kurden kontrollierten Lager in Syrien leben, gemeinsam mit ihren Kindern nach Deutschland zu holen. In seiner Begründung führte das Gericht aus, die Kinder seien traumatisiert und auf die Betreuung der Mutter angewiesen. Das Auswärtige Amt hatte seinerseits Sicherheitsbelange geltend gemacht.

su mit dpa

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