EZB-Aufkauf von 2,6 Billionen Staatsanleihen verstößt gegen Verfassung

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Von Euronews mit dpa
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Das Oberste Gericht in Deutschland stellt sich mit seiner Entscheidung gegen die Rechtsprechung der EU-Richter.

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Das oberste deutsche Gericht hat die Beschlüsse der Europäischen Zentralbank zum Staatsanleihekaufprogramm als kompetenzwidrig eingestuft. Das Bundesverfassungsgericht stellte sich damit erstmals gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Die Deutsche Bundesbank darf sich damit künftig nur unter bestimmten Bedingungen an dem Kaufprogramm beteiligen. Und zwar nur dann, wenn die Europäische Zentralbank nachvollziehbar darlegt, dass die Auswirkungen auf Wirtschaft und Staatsvermögen im Verhältnis zu den angestrebten währungspolitischen Zielen stehen.

Die deutsche Regierung will sich bei der EZB für eine gründliche Prüfung der Staatsanleihenkäufe einsetzen:

Olaf Scholz, der deutsche Finanzminister, sagte: „Das Bundesverfassungsgericht hat auch deutlich gemacht, dass vor einem solchen Programm auch immer die Verhältnismäßigkeit geprüft werden muss und hat für diese Fragestellung eine ziemlich lange Frist von drei Monaten eingeräumt. Das heißt aber auch übersetzt: Die Bundesbank darf sich vorerst weiterhin an dem gemeinsamen Kaufprogramm beteiligen."

2015 und 2016 waren gegen die Anleihenkäufe vier Verfassungsbeschwerden eingegangen, einer der Kläger war Peter Gauweiler. Auch die ehemaligen AfD-Politiker Bernd Lucke und Hans-Olaf Henkel klagten. Der ehemalige CSU-Vize Gauweiler sagte, Bundesregierung und Bundestag hätten durch ihre Hinnahme der Staatsanleihenkäufe die demokratischen Mitwirkungsrechte verletzt.

Gauweiler: „Es kann ja im Einzelfall sein, dass auch Anleihen notwendig und sinnvoll sind. Aber dann müssen sie in Europa als Gemeinschaft des Rechts von den Instanzen beschlossen und verantwortet werden, die man wählen und wieder abwählen kann. Und das sind die Parlamente und nicht anonymisierte Finanzgremien."

Die Verfassungsrichter räumten ein, dass ihr Urteil in der Coronavirus-Krise verstörend wirken könne. Der Rechtspruch bezieht sich auf Anleihenkäufe der EZB zwischen 2015 und 2018 in Höhe von 2,6 Billionen Euro.

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