Sicherheitsgesetz: Großbritannien erleichtert Hongkongern Einbürgerung

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Als Reaktion auf das chinesische Sicherheitsgesetz hat Großbritannien ein schnelleres Einbürgerungsverfahren für Hongkonger angekündigt.

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Als Reaktion auf das chinesische Sicherheitsgesetz und die Festnahmen in Hongkong hat Großbritannien ein schnelleres Einbürgerungsverfahren für BürgerInnen der ehemaligen Kronkolonie angekündigt.

Das chinesische Vorgehen sei ein Bruch der bei der Rückgabe Hongkongs an China 1997 getroffenen Vereinbarung, so Premier Boris Johnson. "Wir haben klar gemacht, dass wir, wenn China so weitermacht, einen neuen Weg für diejenigen ermöglichen, die einen Status als Bürger der britischen Überseegebiete haben", sagte Johnson im Parlament in London. "Sie bekommen eine begrenzte Aufenthaltserlaubnis, dürfen in Großbritannien leben und arbeiten und anschließend die Staatsbürgerschaft beantragen."

Junge Aktivisten haben nichts vom britischen Angebot

Bislang können sich BürgerInnen Hongkongs bis zu sechs Monate ohne Visum in Großbritannien aufhalten, wenn sie den Status eines British National Overseas (BNO) haben. Mit der neuen Regelung können sie fünf Jahre im Land bleiben und dann die Staatsbürgerschaft beantragen.

Derzeit gelten rund 350 000 HongkongerInnen als BNO. Theoretisch wären aber knapp drei Millionen berechtigt, einen solchen Pass zu beantragen. Allerdings haben HongkongerInnen, die nach der Rückgabe der heutigen Sonderverwaltungszone an China 1997 geboren sind, keinen Anspruch auf ein solches Recht. Den zumeist jungen studentischen Protestierenden bringt das britische Angebot also nichts.

Kritik auch aus Brüssel

Auch die EU verurteilte das chinesische Vorgehen und mahnte daran, die Rechte und Freiheiten der Hongkonger zu schützen. Ratspräsident Charles Michel: "Dieses Gesetz untergräbt die große Autonomie Hongkongs ernsthaft und schädigt die Unabhängigkeit der Justiz und des Rechtsstaats. Wir bedauern diese Entscheidung."

Das neue chinesische Sicherheitsgesetz richtet sich gegen Aktivitäten, die von Peking als subversiv, separatistisch oder terroristisch angesehen werden.

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