Corona-Sünderin wird zu 800 Euro Strafe und Bewährungshaft verurteilt

Mann mit Maske (in der Hand) in Wien
Mann mit Maske (in der Hand) in Wien Copyright Ronald Zak/Copyright 2020 The Associated Press. All rights reserved.
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Von Lena Roche
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Eine Frau aus Klagenfurt soll trotz Corona-Erkrankung und Quarantäneverordnung in einen Supermarkt gegangen sein. Mit dem Urteil soll auch ein abschreckendes Signal ausgesendet werden.

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Wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten ist am Landesgericht Klagenfurt eine 49-jährige Frau zu 800 Euro Geldstrafe und sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Corona-positiv im Supermarkt

Sie war Ende März positiv auf Covid-19 getestet worden. Trotzdem verließ sie einige Tage später ihre Wohnung und ging zu einem Postschalter in einem Supermarkt um Geld an ihre Verwandten in Bosnien-Herzegowina zu überweisen. Die Angeklagte bekannte sich vor Richter schuldig, erklärte aber, dass sie ihr Haus nur verlassen habe, weil ihre Enkelin krank war und ihre Familie das Geld für den Kauf von Medikamenten brauchte. Erst habe sie eine Kollegin gebeten, das Geld zu überweisen, das habe aber nicht funktioniert. Daraufhin habe sie sich dazu entschieden, selbst außer Haus zu gehen. "Ich wäre nicht gegangen, wenn meine Enkelin nicht krank gewesen wäre", beteuerte sie.

Die Maskenfrage

Unterschiedliche Angaben gab es darüber, ob die Angeklagte einen Mund-Nasen-Schutz getragen hatte, als sie das Geld überwies. Sie selbst sagte, dass sie eine Maske getragen habe: "Man wäre ja gar nicht in das Geschäft gekommen ohne Maske." Vielleicht habe sie die Maske aber kurz aufs Kinn geschoben, weil ihr heiß war. Das bestritt aber die Bankangestellte, die die Angeklagte bedient hatte: Diese habe keine Maske getragen, auch am Kinn habe sie keine gehabt.

Die Frau, die ohne Verteidiger zur Verhandlung gekommen war, sagte, sie sei mit dem Urteil einverstanden.

Das Urteil "soll abschrecken"

Laut ORF begründete der Richter das heutige Urteil mit einer Warnung "an einen Teil der Bevölkerung", die sich tendenziell nicht an die von den Behörden angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie halten.

Dies ist das erste Mal, dass die österreichische Justiz eine Person für schuldig befunden und verurteilt hat, weil sie die nach einer Coronavirusinfektion angeordnete Quarantäne missachtet hat.

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