In Innsbruck ist ein 37-Jähriger zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden, weil er seine geschwächte Freundin kurz vor dem Gipfel allein gelassen hatte. Doch auch nach dem Prozess bleiben Fragen offen.
Eine neue Kältewelle mit massiven Schneefällen hat Österreich derzeit fest im Griff. An diesem Freitag musste der Flughafen Wien vorübergehend gesperrt werden, in Linz wurde ein Mann von einem Räumfahrzeug überfahren und starb.
Doch weit über Österreich hinaus erregt der Prozess Aufsehen, bei dem ein 37-Jähriger verurteilt wurde, der seine 33-jährige Freundin im Januar 2025 auf einer Bergtour kurz vor dem Gipfel des Großglockner allein gelassen hatte. Die junge, sportliche Kerstin G. ist bei arktischen Temperaturen erfroren.
Ihr Freund Thomas P. wurde jetzt in Innsbruck zu einer Haftstrafe von fünf Monaten auf Bewährung und zu einer Geldstrafe verurteilt.
Kein kaltherziger Mörder, aber viele Fehler
Richter Norbert Hofer, der selbst Bergsteiger und Flugrettungssanitäter ist, macht dem Angeklagten schwere Vorwürfe. "Ich sehe Sie nicht als den kaltherzigen Mörder, als der Sie auf Social Media dargestellt wurden“, zitiert die Süddeutsche Zeitung den Richter. Doch er hätte die Verantwortung für die am Berg weniger erfahrene Freundin übernehmen, sie zumindest in ihren Biwaksack stecken und vor der Kälte schützen müssen.
Das Paar hatte offenbar gemeinsam beschlossen, den Großglockner, Wahrzeichen und mit 3.798 Metern größten Berg Österreichs, im Winter zu besteigen.
Im Prozess verweist Thomas P. immer wieder darauf, dass er alles mit der Freundin zusammen entschieden habe. Die Innsbruckerin hatte den Koch im Internet kennengelernt, beide begeisterten sich für Bergtouren.
Der Vater der toten Kerstin G. bestätigt im Gerichtssaal: "Wenn sie sich etwas in den Kopf gesetzt hatte, wollte sie es unbedingt durchziehen." Auch die Mutter macht dem Freund der Tochter kaum Vorwürfe.
Thomas P. sagt im Prozess, ihm tue der Tod der Freundin "unendlich leid", aber er sei unschuldig.
Nur Gummibärchen als Verpflegung
Die beiden jungen Leute kamen beim Aufstieg über den Stüdlgrat viel langsamer voran als geplant. Erst um 14:30 Uhr waren sie beim Frühstücksplatz. Richter Hofer fragt den Angeklagten mehrmals, warum die beiden nicht umgekehrt seien und warum sie für eine solche Bergtour im Winter nicht richtig ausgerüstet waren.
Als Proviant hatte nur Kerstin G. eine Packung Gummibärchen dabei. Der Tee, den Thomas P. mitgenommen hatte, war im Laufe der immer kälteren Abendstunden eingefroren. Als einstiger Bergjäger wusste der Angeklagte eigentlich, dass die Hütten im Winter geschlossen sind.
Zudem trug die junge Frau Snowboardschuhe, die beim Bergsteigen zum Problem werden können.
Bergrettung viel zu spät alarmiert
Offenbar hatten andere Bergsteiger am Großglockner die Bergrettung auf die beiden aufmerksam gemacht, als sich das Wetter änderte, es zu schneien begann und starker Wind aufkam. Ein Hubschrauber hat dann das Gebiet überflogen, aber Thomas P. machte sich nicht bemerkbar. Zur Begründung sagt er im Prozess, dass zu diesem Zeitpunkt noch alles in Ordnung gewesen sei.
Doch Kerstin G. war nicht nur gut schlecht ausgerüstet, sondern auch weniger fit als angenommen. Erst bei der Autopsie wurde festgestellt, dass sie unter einem Infekt litt.
"Geh endlich", soll sie zu Thomas P. gesagt haben, der dann doch Hilfe holen woillte, als sie sich mitten in der Nacht am Berg vor Erschöpfung nicht mehr bewegen konnte.
Schon Ex-Freundin am Großglockner allein gelassen
Thomas P. hatte den Großglockner zuvor offenbar schon 14 Mal bestiegen, während es für Kerstin G. das erste Mal war. Im Prozess kam auch eine Ex-Freundin des Angeklagten zu Wort, die schildert, dass er sie auf einer anderen Route auf dem Großglockner einfach zurückgelassen habe. Die junge Frau sei nach Ansicht des Angeklagten zu langsam gewesen, die beiden hätten sich über die Route gestritten. "Dann war er auf einmal weg", sagt die Zeugin laut ntv. "Es war mitten in der Nacht, meine Stirnlampe ist ausgegangen, ich war am Ende meiner Kräfte".
Nach diesem Erlebnis habe sie sich von Thomas P. getrennt.