Papst Franziskus hat das Katholische Strafrecht geändert. Die Überarbeitung der noch bis 8. Dezember gültigen Rechtsnormen beanspruchte 14 Jahre. Im Fokus standen das Thema Missbrauch und Darstellungen sexueller Gewalt.
**Nach vierzehn Jahren der Vorbereitung hat die Katholische Kirche ihr Strafrecht, das Kanonische Recht, geändert. **
Neu aufgenommen wurde ein Artikel, der Missbrauch durch Priester und Darstellungen sexueller Gewalt betrifft. Kindesmissbrauch gilt damit künftig nicht mehr als Verstoß gegen das Zölibat sondern als Straftat.
Entscheidend an der Ausarbeitung beteiligt war der italienische Bischof Monsignor Juan Ignacio Arrieta: "Der Tatbestand des Kindesmissbrauchs wird nun als Straftat gegen die Würde einer Person formuliert. Der neue Kanon 1398 umfasst nicht nur Handlungen, die von Klerikern begangen werden, die der Kongregation für die Glaubenslehre unterworfen sind, sondern auch Vergehen dieser Art, die von Nicht-Klerikern und Laien begangen werden."
Missbrauchsopfer müssen nicht minderjährig sein
Die wichtigsten Änderungen sind in den Artikeln 1395 und 1398 enthalten. Sie zielen darauf ab, große Mängel im Umgang der Katholischen Kirche mit sexuellem Missbrauch zu beheben. Anerkannt wird nun dass auch Erwachsene Opfer von Priestern werden können, die ihre Autorität missbrauchen.
Der Begriff "Sexueller Missbrauch" fehlt im Kanonischen Recht. Stattdessen ist von einer "Straftat gegen das Sechste Gebot" die Rede, das Ehebruch verbietet.
Die Artikel sehen Strafen für Kleriker vor, wenn diese sich an Minderjährigen vergehen, sich pornografische Aufnahmen von Minderjährigen beschaffen und verbreiten oder Minderjährige dazu bringen, pornografisches Material aufzunehmen.
Priesterinnenweihe bleibt tabu
Explizit verboten ist jetzt die Priesterinnenweihe. Sie wird als "Straftat gegen die Sakramente" geführt, wenn die Verordnungen am 8. Dezember in Kraft treten.
Den entsprechenden Rechtserlass namens "Weidet die Herde Gottes" unterzeichnete der Pontifex an Pfingsten.