Die Entscheidung geht auf zwei Gerichtsverfahren in Deutschland zurück.
Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen Arbeitgeber ihren Angestellten in bestimmten Fällen untersagen, ein Kopftuch zu tragen. Die Entscheidung geht auf zwei Gerichtsverfahren in Deutschland zurück. Einer Erzieherin aus Hamburg und einer Drogerieangestellten aus dem Raum Nürnberg war verboten worden, das Kopftuch bei der Arbeit zu tragen.
Der Arbeitgeber muss aber beachten, dass niemand ein religiöses Symbol bei sich trägt, das Neutralitätsgebot also für alle gilt.
Verbot religiöser Symbole muss für alle gelten
Betont wurde zudem, dass Arbeitgeber klar machen müssen, dass ein Kopftuchverbot für sie wirklich relevant ist. So muss es zum Beispiel in der Kita den Wunsch von Eltern geben, dass ihre Kinder von Personen beaufsichtigt werden, die nicht ihre Religion oder Weltanschauung zum Ausdruck bringen.
Das abschließende Urteil in den beiden deutschen Fällen müssen nun die zuständigen deutschen Gerichte treffen. Der EuGH betonte am Donnerstag, dass diese durchaus Entscheidungsspielraum haben.