Die wahren Kosten von Billigflügen - Streik bei Brussels Airlines

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Die Beschäftigten von Brussels Airlines streiken. Dabei geht es ihnen nicht nur ums Geld, sondern vor allem um bessere Arbeitsbedingungen.

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Madrid, Göteborg, Tel Aviv - das sind einige der 57 Flüge, die am Montag am Brüsseler Flughafen ausgefallen sind. Die Beschäftigten von Brussels Airlines streiken nach Monaten der Verhandlungen. Dabei gehe es ihnen nicht nur ums Geld, sondern vor allem um bessere Arbeitsbedingungen. 

"Dieses Unternehmen ist strukturell auf den guten Willen des Personals angewiesen, und das ist keine gesunde Situation", sagt Bert Aerts. Er ist Pilot bei Brussels Airlines seit 14 Jahren. 

Die Gewerkschaften werfen dem Management der Lufthansa-Tochter vor, sich nicht an Absprachen zu halten, die 2019 bei der Rettung des Unternehmens getroffen und im Tarifvertrag festgehalten worden seien.  

Das Kabinenpersonal sei überarbeitet und unterbezahlt. Eine schlechte Organisation führe dazu, dass sie ihr Privatleben nicht im Voraus planen können. "Es ist körperlich und geistig sehr anstrengend, weil wir lange arbeiten und wenig Pausen haben. Wenn wir sagen, dass wir müde sind, reagieren sie nicht, es geht einfach immer so weiter und weiter", beschreibt Claudia de Crosner die Lage. Sie arbeitet als Stewardess bei der belgischen Airline. 

"Beschäftigte müssen mit ihrem Schweiß bezahlen"

Normalerweise wären die Gänge am Brüsssler Flughafen am Montag vor Weihnachten voll, aber die meisten Menschen wurden zuvor darüber informiert, dass ihr Flug wegen des Streiks gestrichen wurde.

Das Personal bedauert zwar den Zeitpunkt des Streiks, hofft aber, dass er ein Nachdenken über die wahren Kosten von Billigflügen auslösen wird. "Der Markt will das Geld nicht zahlen, also sind es die Arbeiter im Transportwesen, die mit ihrem Schweiß bezahlen müssen", so Pilot Bert Aerts. 

Brussels Airlines, bereits durch die Pandemie angeschlagen, habe durch den Streik innerhalb von 24 Stunden etwa 2,5 Millionen Euro verloren. Sie hatten im Vorfeld angekündigt, die Gewerkschaften auf Schadensersatz zu verklagen, falls die Streikankündigung nicht zurückgenommen werde.

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