Die WHO gibt grünes Licht für Anti-Covid-Tabletten der US-Firma Pfizer. Sie verringert das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs bis zu 85 Prozent.
Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt das Anti-Covid-Medikament "Paxlovid" bei Patient:innen, die ein erhöhtes Risiko für einen Krankenhausaufenthalt haben. Dazu zählen Ältere, Ungeimpfte und Menschen mit Vorerkrankungen. Für Patient:innen mit geringem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs empfiehlt die WHO die Pillen nicht, eine Einnahme bringe keine Vorteile. Zudem habe Paxlovid auch Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten.
In einer Studie mit 3.100 Patient:innen hatte Paxlovid das Risiko einer Krankenhauseinlieferung im Vergleich zur Kontrollgruppe, die ein Placebo erhalten hatte, um 85 Prozent verringert.
Allerdings muss das Medikament zügig nach einem positiven Coronatest verabreicht werden, da seine Wirkstoffe darauf abzielen, die Vermehrung der Viren im Körper zu verhindern. Die enthaltenenen Wirkstoffe sind Nirmatrelvir und Ritonavir. Seit Ende Januar haben die Tabletten in der EU eine bedingte Zulassung.
Für dieselbe Patient:innengruppe sprach die WHO auch eine "bedingte Empfehlung" für das antivirale Medikament Remdesivir des US-Biotech-Unternehmens Gilead aus, von dem sie zuvor abgeraten hatte. Die WHO empfahl Paxlovid gegenüber Remdesivir, das intravenös verabreicht werden muss, aber auch gegenüber der Molnupiravir-Pille des Pharmariesen Merck.
Die WHO betonte, dass die Behandlung mit dem Medikament keine Alternative zur Impfung darstelle.
Zudem forderte die Organisation Pfizer dazu auf, seine Preisgestaltung im Bezug auf die Tabletten transparenter zu machen.
Die WHO forderte Pfizer auf, seine Preisgestaltung und seine Angebote für Paxlovid transparenter zu gestalten. Pfizer, war zuvor wegen der Bevorzugung wohlhabender Länder bei der Belieferung mit seinem Impfstoff in die Kritik geraten. Das Unternehmen hat sich bereit erklärt, einigen Generikaherstellern weltweit die Herstellung kostengünstigerer Versionen von Paxlovid im Rahmen UN-gestützten Programms zu gestatten.