Am Montag hat die Bundesregierung eine Entlastung für die Bürger versprochen. Teil des Maßnahmenpakets ist ein Krisenbonus in Höhe von 1.000 Euro. Doch es bestehen Zweifel, wer davon wirklich profitieren kann.
Am vergangenen Wochenende haben die Koalitionsspitzen "24 Stunden Netto" getagt, wie Markus Söder in der darauffolgenden Pressekonferenz berichtete. Eines der Ergebnisse zur Entlastung von Arbeitnehmerinnen ist der sogenannte Krisenbonus.
Eine Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro ohne Steuern und weitere Abgaben soll über die Arbeitgeber noch im laufenden Jahr ermöglicht werden. Gegenfinanzieren will Schwarz-Rot die Mindereinnahmen mit der Tabaksteuer, sie soll ebenso noch 2026 erhöht werden.
Außerdem ist eine dauerhafte Entlastung über eine "große Reform der Einkommenssteuer", so steht es im Beschlusspapier, geplant, die ab Januar 2027 gelten könnte. Diese soll insbesondere zur Erleichterung von Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen führen.
Doch was bedeutet der Krisen-Bonus? Wer wird ihn bekommen?
Auszahlung der Entlastungsprämie bisher nicht verpflichtend
Im Beschluss der Koalition von Union und SPD heißt es, die Regierung ermögliche den Arbeitgebern im Jahr 2026, "eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie in der Höhe von 1.000 Euro zu zahlen".
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erklärte: "Wir haben uns darauf verständigt, dass wir den Arbeitgebern ermöglichen wollen, steuerfrei und sozialversicherungsfrei eine Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro an die Beschäftigten auszuzahlen."
Bisher ist nicht weiter bekannt, ob die Unternehmen in der Pflicht stehen, diesen Bonus auszubezahlen oder ob es bei der Freiwilligkeit verbleibt. Das Drogerieunternehmen Rossmann hat bereits angekündigt, die Prämie nutzen zu wollen, wie das Handelsblatt berichtet.
Demnach plane das Unternehmen, seinen Mitarbeitern zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Soforthilfe von 500 Euro zu zahlen, Verkaufshilfen würden erhalten 250 Euro. Firmeninhaber Raoul Roßmann sagte der Zeitung, man sei dankbar für die "kluge und weitsichtige Entscheidung".
Branchenkenner befürchten jedoch, dass viele Unternehmen rein finanziell nicht gut für die Maßnahme aufgestellt sind. Die auf Unternehmen abgewälzte Entlastung erhöhe den Belastungsdruck für Betriebe, so Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Das bedeute in der aktuellen wirtschaftlichen Lage für viele Betriebe eine zusätzliche Herausforderung.
"Denn angesichts der fragilen wirtschaftlichen Situation bleibt offen, wie viele Betriebe aufgrund ihrer angespannten Ertrags- und Liquiditätslage tatsächlich in der Lage sein werden, hiervon Gebrauch zu machen", stellt der ZDH-Chef in Frage.
Es sei unrealistisch davon auszugehen, dass alle Unternehmen die Prämie zahlen können, sagt auch Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). "Ein Erfolg der Entlastungsprämie wird stark davon abhängen, wie die Bundesregierung sie ausgestaltet." Er betonte, es benötige ein ausreichend großes Zeitfenster, um Vereinbarungen im Rahmen von Tarifverträgen treffen zu können.
Als "keine seriöse Krisenpolitik" bezeichnete Christoph Ahlhaus, Chef des Bundesverbands Mittelständische Wirtschaft, die geplante Prämie. "Das ist eine Bombe in die Betriebe, die völlig unrealistische Erwartungen schürt, Enttäuschungen produziert und den Frieden in vielen Unternehmen zerfetzen wird", sagte Ahlhaus der Bild-Zeitung.
Vorbild Inflationsprämie zum Ukraine-Krieg
Bereits 2022 bis 2024 gab es die Möglichkeit zur Auszahlung solcher Prämien unter der Regierung von Olaf Scholz. Damals konnten Arbeitgeber bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszahlen.
Grund dafür waren stark gestiegene Lebenshaltungskosten nach Beginn der großangelegten russischen Invasion in der Ukraine. Viele konnten davon profitieren. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts haben etwa 86,3 Prozent der Tarifbeschäftigten eine solche Zahlung erhalten. Der durchschnittliche Auszahlbetrag pro Person lag demnach bei 2.680 Euro. Ganz ausgeschöpft wurde der Rahmen demnach allerdings nicht.
Denn nicht jeder ist nach Tarif beschäftigt. 2022 bis 2024 haben beispielsweise nur 11,6 Prozent der Beschäftigten in der Gastronomie die Prämie erhalten. Auch Bürgergeld-Empfänger und Rentner waren von der Regel ausgeschlossen. Pensionäre wurden bei der früheren Inflationsausgleichsprämie lediglich anteilig entsprechend ihres individuellen Ruhegehaltssatzes berücksichtigt.
Keine Entlastungsprämie: Diese Gruppen gehen leer aus
Ökonomen kritiseren außerdem den Fokus auf den Arbeitnehmern. Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) nannte die steuerfreie Einmalzahlung "kein zielgenaues Instrument".
Die Verteilung sei sozial unausgewogen. "Sie kommt vor allem Beschäftigten in größeren und finanzstarken Unternehmen zugute, während viele andere Gruppen leer ausgehen – etwa Arbeitslose, Rentnerinnen und Rentner, Studierende oder Beschäftigte in kleinen Betrieben", so DIW-Präsident Fratzscher.
Gerade die besonders belasteten Haushalte würden so nur unzureichend erreicht. Die Maßnahme ist Fratzscher zufolge sozial unausgewogen. Das gesamte Entlastungspaket der Koalitionsspitzen würde eine "deutliche soziale Schieflage" aufweisen, sagte er weiter und forderte, Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen besonders in den Blick zu nehmen.
1.000 Euro Bonus auch für Beamte?
Anders als Tarifbeschäftigte können Beamte nicht von tarifvertraglichen Vereinbarungen profitieren. Das führte auch im Jahr 2022 bereits zu Verzögerungen bei der Auszahlung für beim Staat Angestellte. Bei der ehemaligen Inflationsausgleichsprämie, auch Scholz-Prämie genannt, musste für Beamte und Soldaten ein eigenes Gesetz für die Änderungen verabschiedet werden. Dieser Prozess dauerte bis November 2023.
Fachleute gehen davon aus, dass auch bei der aktuellen Entlastungsprämie ein ähnliches Verfahren notwendig sein wird. "Der Arbeitgeber Staat hat bei den geplanten Einmalzahlungen eine Vorbildfunktion", sagt Volker Geyer, Bundesvorsitzende der dbb beamtenbund und tarifunion.
Er kritisiert, dass der Staat die Verantwortung in Teilen an die Unternehmen weitergebe. "Die sind aber aufgrund der schwächelnden Wirtschaftslage selbst sehr unterschiedlich belastet. Daher ist es fraglich, welche Beschäftigten überhaupt von dieser Maßnahme profitieren", erklärte der dbb-Bundesvorsitzende Geyer am Dienstag.
Für ihn sei klar: "Wenn die Bundesregierung hier die Unternehmen in die Pflicht nimmt, muss der Staat als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen", erklärt Geyer. "Daher gehe ich davon aus, dass Bund, Länder und Gemeinden den ‚Krisenbonus‘ unmittelbar auf den Weg bringen, sobald die Möglichkeit besteht."
Geyer befürchtet, dass jüngste Tariferhöhungen in Folge der vergangenen Streikwelle die Prämie schrumpfen oder ausfallen lassen könnte. "Klar muss auch sein, dass es sich hier um eine zusätzliche Zahlung handelt und der Betrag nicht mit anderen Tarif- oder Besoldungserhöhungen verrechnet werden darf", machte Geyer deutlich.
Die Laufzeiten der aktuellen Tarifverträge dauern für Bund und Kommunen noch bis Ende März 2027, für die Länder bis Ende Januar 2028 an. Eine Entlastungsprämie könnte erst in der darauffolgenden Tarifrunde tarifvertraglich vereinbart werden - falls sie kommt.
Beamtenbesoldung im Wandel
Zum 1. April sind die Entgelte im öffentlichen Dienst der Länder gestiegen. Das hat eine Tarifeinigung aus dem Februar diesen Jahres ergeben und soll sich mit einer Entgelterhöhung von mindestens 100 Euro mehr bemerkbar machen.
Für die Beamtenbesoldung hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) außerdem soeben einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt. Er schlägt eine neue Struktur vor und reagiert damit unter anderem auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach etwa 200.000 Beamte des Landes Berlin über Jahre verfassungswidrig niedrig bezahlt worden seien.
Das verusache Mehrkosten von 6,912 Milliarden Euro für das kommende und das darauffolgende Jahr, wie der Spiegel berichtet, dem eine Hochrechnung des Innenministeriums im Entwurf vorliegt. In den Folgejahren dürften sich die Kosten eher noch erhöhen. Hinzu kommen weitere 707 Millionen Euro rückwirkend für 2025.
Dobrindt begründet die Notwendigkeit eines leistungsfähigen öffentlichen Dienstes mit der angespannten Sicherheitslage. Die Bundesverwaltung müsse demnach auch finanziell attraktiv für potenzielle Arbeitnehmer sein.