Weniger Geld zu Beginn, höhere Leistungen bei Integrationsfortschritten: Österreich will seine Sozialhilfe neu ordnen. Anerkannte Flüchtlinge sollen stärker zum Spracherwerb und zur Arbeitsaufnahme verpflichtet werden. Auch für kinderreiche Familien sind Änderungen geplant. Vorbild für Deutschland?
Österreich will seine Sozialhilfe grundlegend umbauen: Wer arbeiten kann, soll künftig stärker nachweisen, dass er sich um Integration und Beschäftigung bemüht. Besonders betroffen sind anerkannte Flüchtlinge: Sie sollen zunächst weniger Geld erhalten als österreichische Staatsbürger. Höhere Leistungen sollen an bestimmte Integrationsschritte und die Bereitschaft zur Arbeit geknüpft werden.
Die Reform ist Teil einer Einigung der österreichischen Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) hat die Neuregelung nun gemeinsam mit ihren Koalitionspartnern vorgestellt.
Stufenmodell: Zunächst 861 Euro statt 1230 Euro
Im Zentrum steht demnach ein neues Stufenmodell für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger: Anerkannte Flüchtlinge sollen zunächst einen monatlichen Basisbetrag von rund 861 Euro bekommen, für österreichische Staatsbürger ist zunächst ein Betrag von rund 1016 Euro vorgesehen.
Nach einer viermonatigen Phase und bei Erfüllung der vorgesehenen Integrationsanforderungen sollen anerkannte Flüchtlinge auf den höheren Basisbetrag kommen können. Für die volle Leistung sind weitergehende Voraussetzungen vorgesehen: grundsätzlich drei Jahre im verpflichtenden Integrationsprogramm oder ein früherer Zugang bei entsprechenden Nachweisen. Dazu zählen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2, absolvierte Wertekurse und mehr als sechs Monate Vollzeitarbeit.
Die Regelung soll also nicht allein den Aufenthalt in Österreich berücksichtigen, sondern auch die Bereitschaft, sich in Sprache, Gesellschaft und Arbeitsmarkt einzugliedern.
Auch österreichische Staatsbürger sollen von der Reform betroffen sein: Arbeitsfähige Alleinstehende sollen den vollen Sozialhilfebetrag von etwa 1.230 Euro erst nach bestimmten Erwerbs- oder Qualifikationsleistungen bekommen, beispielsweise wenn sie mindestens 26 Wochen vollversichert gearbeitet haben oder eine vom Arbeitsmarktservice anerkannte Qualifizierungsmaßnahme absolvieren.
Die Reform sieht zusätzliche Sanktionen für alle arbeitsfähigen Sozialhilfebezieher vor: Wer sich verpflichtenden Maßnahmen verweigert oder dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, muss mit Leistungskürzungen rechnen. Vorgesehen sind Kürzungen von mindestens 25 Prozent, bei fortgesetzter Verweigerung soll im Extremfall auch eine vollständige Streichung möglich sein.
Die Regierung begründet den Umbau mit dem Ziel, die Sozialhilfe stärker mit Integration und Beschäftigung zu verbinden. Zugleich sollen die bislang unterschiedlichen Regelungen der österreichischen Bundesländer vereinheitlicht werden.
Auch kinderreiche Familien betroffen
Auch die Sozialhilfe für Kinder soll neu gestaffelt werden: Für das erste Kind sind rund 307 Euro monatlich vorgesehen, ab dem fünften Kind sinkt der Betrag auf rund 148 Euro je Kind. Für die dazwischenliegenden Kinder sollen die Bundesländer innerhalb eines vorgegebenen Rahmens eigene Sätze festlegen können.
Dabei ist eine Abgrenzung wichtig: Es geht hier um die Sozialhilfe für Kinder, nicht um die österreichische Familienbeihilfe, die mit dem deutschen Kindergeld vergleichbar ist.
Nicht nur Kürzungen: Diese Verbesserungen sieht Österreich vor
Die österreichische Bundesregierung will zugleich bestimmte Gruppen besser absichern:
Menschen, die nicht arbeiten können, sollen einen festen Mindestbetrag erhalten. Wer aus gesundheitlichen Gründen, wegen seines Alters oder aufgrund anerkannter Betreuungspflichten nicht erwerbsfähig ist, soll künftig einen bundeseinheitlichen Fixbetrag in Höhe des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes bekommen. Dieser liegt 2026 bei rund 1.230 Euro monatlich. Anders als bisher sollen die Bundesländer diesen Grundbetrag nicht mehr nach eigenem Ermessen unterschreiten dürfen.
Eine weitere Erleichterung betrifft Unterhaltsansprüche: Ab dem 25. Lebensjahr sollen Betroffene nicht mehr verpflichtet sein, Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Eltern gerichtlich durchzusetzen, um Sozialhilfe zu erhalten.
Menschen mit Behinderungen sollen finanziell besser gestellt werden. Für sie ist ein doppelter Vermögensfreibetrag vorgesehen. Sie sollen also mehr Ersparnisse besitzen dürfen, ohne dadurch ihren Anspruch auf Sozialhilfe zu gefährden. Außerdem sollen therapeutische Taschengelder und vergleichbare Zahlungen künftig nicht mehr als Einkommen angerechnet werden.
Pflegende Angehörige sollen besser geschützt werden. Pflegegeld soll nicht nur bei der pflegebedürftigen Person unberücksichtigt bleiben. Es soll auch nicht als Einkommen einer im selben Haushalt lebenden Person angerechnet werden, die den Angehörigen pflegt. Damit soll verhindert werden, dass die Pflege eines Familienmitglieds zu einer Kürzung der Sozialhilfe des pflegenden Angehörigen führt.
Alleinerziehende sollen bundesweit verbindliche Zuschläge erhalten. Bislang unterscheiden sich die Regelungen je nach Bundesland. Die Reform sieht einheitliche Vorgaben und eine gemeinsame Definition von Alleinerziehenden vor. Und: wird eines der Kinder volljährig, soll der Zuschlag für Alleinerziehende nicht automatisch vollständig wegfallen. Damit soll verhindert werden, dass Familien allein durch den 18. Geburtstag eines Kindes plötzlich einen Teil ihrer Unterstützung verlieren.
Für Kinder aus einkommensschwachen Familien ist eine zusätzliche Teilhabekarte geplant. Hier geht es nicht um Bargeld, sondern um eine zweckgebundene Unterstützung für Kinder aus einkommensschwachen Familien. Sie soll auch Familien zugutekommen, die knapp oberhalb der Sozialhilfegrenze liegen. Vorgesehen sind Unterstützungen für Schulmaterial, Sport- und Hygieneartikel sowie für Lernhilfe, Ferienangebote und Vereinsaktivitäten. Nach Angaben der Regierung sollen dafür ab 2027 insgesamt 60 Millionen Euro bereitstehen.
Insgesamt verfolgt die österreichische Regierung mit ihren Plänen zwei Ansätze: Einerseits sollen arbeitsfähige Menschen stärker zur Integration und Beschäftigung verpflichtet werden. Andererseits sollen Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können, verlässlicher geschützt werden.
Deutschland vs. Österreich: Kürzungen vs. Staffelungen
Die österreichischen Pläne dürften auch in Deutschland die Debatte über die Voraussetzungen für den Bezug staatlicher Sozialleistungen neu beleben.
Die neue Grundsicherung, deren wesentliche Änderungen seit dem 1. Juli 2026 gelten, setzt bereits stärker auf verbindliche Mitwirkung, schnellere Vermittlung in Arbeit und schärfere Konsequenzen bei Pflichtverletzungen. Wer einen verpflichtenden Integrationskurs oder eine zumutbare Eingliederungsmaßnahme ohne wichtigen Grund verweigert, muss hierzulande mit Leistungskürzungen rechnen.
Dass Leistungskürzungen bei Pflichtverletzungen grundsätzlich zulässig sein können, hat das Bundesverfassungsgericht 2019 bestätigt, aber zugleich setzte es der Praxis enge Grenzen und erklärte einige Sanktionen für verfassungswidrig.
Die seit Juli 2026 geltende neue Grundsicherung sieht verschärfte Regeln vor: Bei Pflichtverletzungen sind grundsätzlich Kürzungen um 30 Prozent für drei Monate möglich. Bei willentlicher Arbeitsverweigerung kann der Regelbedarf vollständig entfallen.
Auch nach der deutschen Reform müssen Leistungsminderungen verhältnismäßig sein: Vor einer Kürzung muss das Jobcenter die Betroffenen anhören und prüfen, ob ein wichtiger Grund oder eine außergewöhnliche Härte vorliegt. In solchen Fällen darf die Leistung nicht gemindert werden.
Der Unterschied zum österreichischen Vorhaben liegt im Ansatz: In Deutschland werden Leistungen grundsätzlich in gesetzlich festgelegter Höhe gewährt und bei bestimmten Pflichtverletzungen gegebenenfalls gekürzt. Österreich will dagegen die anfängliche Höhe der Sozialhilfe für bestimmte Gruppen niedriger ansetzen und den Anspruch auf höhere Leistungen an Integrations- und Beschäftigungsnachweise knüpfen.
Die österreichische Reform ist bisher noch ein Gesetzesvorhaben: Der Entwurf soll nun in Begutachtung gehen und anschließend vom Parlament beschlossen werden.