EU-Behindertenausweis und europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen

Mit Unterstützung von The European Commission
EU-Behindertenausweis und europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen
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[In einfacher Sprache] Informationen in einfacher Sprache sind leicht lesbar und leicht verständlich.

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Menschen in der Europäischen Union

Union haben das Recht,

in allen Ländern der Europäischen Union

zu leben und zu reisen.

Zum Beispiel

darf eine Person aus Belgien

nach Italien umziehen und dort leben.


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Dieses Recht heißt „Recht auf Freizügigkeit“.

Menschen mit Behinderungen

haben dieses Recht

auf Freizügigkeit auch.


Vielleicht

haben sie aber mehr Probleme,

davon zu profitieren.


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Oft wird ihre Behinderung

in anderen Ländern nicht anerkannt.

Dann bekommen sie im Ausland

keine Ermäßigungen

und können auch andere Vorteile

für Menschen mit Behinderungen nicht nutzen.


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Die Europäische Kommission

macht Vorschläge,

wie das besser werden kann.

Zum Beispiel

setzen wir uns dafür ein

dass Menschen mit Behinderungen

ihr Recht auf Freizügigkeit nutzen können.


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Dafür haben wir

ein neues Gesetz vorgeschlagen.

Das Gesetz soll

Menschen mit Behinderungen

helfen

in der Europäischen Union

leichter zu reisen

und in ein anderes Land umzuziehen.


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Das Gesetz hilft den Menschen zu beweisen,

dass sie eine Behinderung haben.

Dann können sie alle Vorteile nutzen

auch wenn sie in einem anderen Land

der Europäischen Union sind.


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Mit diesem Gesetz

soll es 2 Ausweise geben:

• Den Europäischen Behindertenausweis

und

• den Europäischen Parkausweis

für Menschen mit Behinderungen


Menschen mit Behinderungen

können dann diese beiden Ausweise

in allen Ländern

der Europäischen Union vorzeigen.


Der Europäische Behindertenausweis

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Menschen mit Behinderungen könnten

den Europäischen Behindertenausweis benutzen

wenn sie in ein anderes Land

der Europäischen Union reisen:


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• um zu zeigen, dass sie

eine Behinderung haben

und

• um die gleichen Vorteile zu bekommen

wie Menschen mit Behinderungen

in diesem Land.

Zum Beispiel

im Kino, im Museum

oder bei einem Fußballspiel.


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Mit dem Europäischen Behindertenausweis

kann ein Mensch mit Behinderung

zum Beispiel:

• weniger bezahlen

im Zug oder in der U-Bahn,

im Museum oder bei einem Fußballspiel

• Informationen bekommen,

die gut zugänglich

und leicht verständlich sind


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Den neuen Europäischen Behindertenausweis

wird es in allen 27 Ländern

der Europäischen Union geben.


Der Europäische Parkausweis

für Menschen mit Behinderungen

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Manchmal brauchen

Menschen mit Behinderungen unbedingt ein Auto,

um irgendwo hinzukommen.


Dann ist es sehr wichtig für sie,

so nah wie möglich an dem Ort zu parken,

wo sie hinwollen.


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Deswegen

gibt es Behindertenparkplätze.

Nur Menschen mit Behinderungen

dürfen dort parken.

Behindertenparkplätze

erkennt man am Schild mit einem Rollstuhl.


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Mit einem Europäischen Parkausweis

könnten Menschen mit Behinderungen

auch im Ausland auf

einem Behindertenparkplatz parken.


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Im Moment haben alle Länder

der Europäischen Union

eigene Parkausweise

für Menschen mit Behinderungen.

Das soll sich ändern.

Es soll nur noch einen Ausweis geben,

nämlich den Europäischen Parkausweis

für Menschen mit Behinderungen.


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Der wird in allen Ländern

der Europäischen Union verwendet.

Die anderen Parkausweise

werden dann nicht mehr gebraucht.


Haben Sie im Moment

einen Parkausweis in Ihrem Land?

Dann bekommen Sie

einen Europäischen Ausweis,

sobald es den gibt.


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Den Europäischen Parkausweis

können Sie in Ihrem Land nutzen

und in allen anderen Ländern

der Europäischen Union.


Was passiert als Nächstes?

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Die Europäische Kommission

kann nur einen Vorschlag machen.

Sie entscheidet nicht,

ob es das Gesetz wirklich geben wird.

Das entscheiden:


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• Das Europäische Parlament.

Das ist eine Gruppe von Menschen.

Sie werden bei der Europawahl gewählt.

Sie entscheiden über Dinge,

die für uns wichtig sind.

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• Der Rat der Europäischen Union.

Das ist eine Gruppe

mit wichtigen Politikern

aus jedem Land der Europäischen Union.

Zum Beispiel

mit dem Bundeskanzler von Deutschland.

Und mit dem Präsidenten von Frankreich.


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Nächstes Jahr

werden das Parlament und der Rat diskutieren,

ob der Vorschlag der Kommission gut ist.


Und ob es den Europäischen Behindertenausweis

und den Europäischen Parkausweis

wirklich geben soll.


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Wenn sie den Vorschlag gut finden,

machen sie ein Gesetz.

Das Gesetz gilt dann in ganz Europa.


Alle Länder der Europäischen Union

müssen sich an das Gesetz halten.

Aber das geht nicht sofort.

Die Länder müssen erst Dinge vorbereiten.

Dafür haben sie ein paar Jahre Zeit.


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Das müssen die Länder

der Europäischen Union machen:

• Sie müssen gucken,

ob sie ihre Gesetze ändern müssen.

• Sie müssen

allen Menschen mit Behinderungen sagen,

dass es die neuen Ausweise gibt

und ihnen erklären,

welche Vorteile man damit hat.

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• Sie müssen

allen Menschen mit Behinderungen sagen,

wie sie die Ausweise bekommen.

• Sie müssen

die Informationen leicht zugänglich machen,

damit alle Menschen mit Behinderungen

sie nutzen können.

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