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Klausel aus dem achtzehnten Jahrhundert könnte Trump 150 Milliarden Euro kosten

ARCHIV: Der Oberste Gerichtshof der USA in Washington, 30. Juni 2023
ARCHIV: Der Oberste Gerichtshof der USA in Washington, 30. Juni 2023 Copyright  AP Photo
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Von Una Hajdari mit AP
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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Ein Gericht in New York verpflichtet den Zoll, Hunderttausenden Importeuren Geld zurückzuzahlen. Die Regierung suchte vergeblich nach einem Ausweg.

Die US-Verfassung schreibt vor, dass Einfuhrzölle im ganzen Land einheitlich sein müssen. Zu Wochenbeginn hat ein Bundesrichter in New York diese Klausel herangezogen. Er knüpfte damit an ein Urteil des Supreme Court an, wonach US-Präsident Donald Trump keine rechtliche Befugnis hatte, Zölle auf Grundlage des IEEPA zu erheben. Ziel ist, dass Hunderttausende Importeure ihr Geld zurückbekommen.

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In einem dreiseitigen Beschluss wies Richter Richard Eaton die Zollbehörde Customs and Border Protection an, IEEPA nicht mehr auf Importe anzuwenden und mit der Bearbeitung von Rückzahlungen zu beginnen.

Damit profitieren nicht nur das Unternehmen, das geklagt hatte, sondern alle betroffenen Importeure im Land von der Entscheidung.

Der Beschluss folgt auf das Urteil des Supreme Court vom 20. Februar im Fall Learning Resources, Inc. gegen Trump. Das Gericht entschied mit sechs zu drei Stimmen, dass der IEEPA den Präsidenten nicht zum Erlass von Zöllen ermächtigt.

Die Mehrheit der Richter stellte klar: Das Steuer- und Abgabenrecht liegt eindeutig beim Kongress. Trump durfte Zölle daher nicht im Alleingang festsetzen oder ändern, indem er sich auf ein Notstandsgesetz berief.

Das Urteil kassierte Trumps umfassende „reziproke“ Zölle gegenüber fast allen anderen Staaten sowie weitere zweistellige Einfuhrabgaben aus dem Vorjahr.

Zur Frage möglicher Rückerstattungen äußerte sich der Supreme Court jedoch nicht. Diese Lücke füllt nun Eaton.

Schlupfloch geschlossen

Eaton nutzte das entstandene Vakuum bewusst. Ein wesentlicher Teil seines Beschlusses räumt mit einem möglichen Fluchtweg der Regierung auf.

Die Regierung hätte sich nämlich auf die Entscheidung Trump gegen CASA, Inc. aus dem Jahr 2025 berufen können, die „universelle Unterlassungsverfügungen“ untersagt. So hätte Washington Rückzahlungen auf die namentlich genannten Kläger begrenzen können.

Eaton ließ dieses Argument nicht gelten.

Das Gericht für internationalen Handel wurde nicht durch den Judiciary Act von 1789 geschaffen, sondern durch den Customs Courts Act von 1980. Es verfügt daher über eine eigene landesweite Zuständigkeit und ausschließliche Sachkompetenz in Zoll- und Einfuhrfragen.

Eine Beschränkung der Rückerstattung auf einzelne Kläger, so Eaton, würde anderen Importeuren den Zugang zu Rechtsschutz verwehren, die noch keine Klage eingereicht haben. Sie würde zudem eine effiziente Anwendung des Handelsrechts unterlaufen – und gegen das Verfassungsgebot verstoßen, wonach Zölle im ganzen Land einheitlich sein müssen.

Um widersprüchliche Entscheidungen zu vermeiden, hat die Präsidentin des Gerichts Eaton zugleich als einzigen zuständigen Richter für alle IEEPA-Rückerstattungsverfahren bestimmt.

Die Rückzahlungsmaschinerie

Die US-Zollbehörde muss nun alle noch offenen Einfuhrvorgänge, auf die bislang IEEPA-Zölle anfielen, ohne diese Abgaben abwickeln. Bereits bearbeitete Vorgänge, die rechtlich noch nicht endgültig sind, muss sie neu berechnen.

Alle Waren, die den US-Zoll passieren, durchlaufen ein Verfahren namens „Liquidation“. Dabei stellt die Behörde abschließend fest, welche Beträge fällig sind.

Nach der Liquidation haben Importeure 180 Tage Zeit, die festgesetzten Zölle formell anzufechten. Danach ist der Bescheid endgültig.

Ausgelöst wurde der Beschluss durch eine Klage von Atmus Filtration aus Nashville im US-Bundesstaat Tennessee. Das Unternehmen stellt Filter und Filtrationsprodukte her und schätzt, dass es elf Millionen Dollar (9,5 Millionen Euro) an unrechtmäßigen Zöllen gezahlt hat.

Die Folgen reichen jedoch weit darüber hinaus. Nach Berechnungen des Penn Wharton Budget Model hat der US-Zoll bis Mitte Dezember bereits rund 133,5 Milliarden Dollar (114,7 Milliarden Euro) an inzwischen aufgehobenen Zöllen eingezogen. Am Ende könnten Rückzahlungen von bis zu 175 Milliarden Dollar (150,3 Milliarden Euro) anstehen.

Wie die Rückerstattung praktisch organisiert werden soll, lässt der Beschluss offen. Eine nicht öffentliche Unterredung mit Regierungsjuristen am 6. März soll erste Antworten liefern.

Auf die Frage, warum die Sitzung hinter verschlossenen Türen stattfindet, sagte Gerichtsbedienstete Gina Justice der Nachrichtenagentur Reuters am Donnerstag, es handle sich um eine „Vergleichskonferenz“.

Massenhafte Rückzahlungen sind Neuland

Das System des US-Zolls sei „nicht für massenhafte Rückerstattungen ausgelegt“, erklärt die Handelsrechtlerin Alexis Early, Partnerin der Kanzlei Bryan Cave Leighton Paisner.

Entscheidend seien die Details des Verwaltungsverfahrens.

Ihr Kollege Ryan Majerus, Partner bei King & Spalding und früherer US-Handelsbeamter, rechnet damit, dass die Regierung Berufung einlegt oder einen Aufschub beantragt, um dem Zoll mehr Zeit zur Umsetzung zu verschaffen.

Weniger skeptisch zeigt sich Barry Appleton, Juraprofessor und Co-Direktor des Centre for International Law der New York Law School.

„Das wird die Zollagenten auf Trab bringen. Für die Gerichte sollte es die Dinge aber einfacher machen – und ein Verfahren in Gang setzen für jene Importeure, die in den vergangenen 180 Tagen gezahlt haben“, sagte er.

Bereits am Montag hatte das Bundesberufungsgericht für den Federal Circuit den Versuch der Trump-Regierung zurückgewiesen, den Rückzahlungsprozess zu verzögern, und den Fall an das Handelsgericht in New York verwiesen.

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