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Italienische Kartellbehörde prüft EasyJet wegen mutmaßlich unfairer Gepäckpreise

ARCHIV: EasyJet-Maschinen auf dem Rollfeld des Flughafens Luton in Bedfordshire, England, im März 2020.
ARCHIV: EasyJet-Maschinen stehen im März 2020 auf dem Rollfeld des Flughafens Luton in Bedfordshire, England. Copyright  AP Photo
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Von Quirino Mealha
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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Italiens Wettbewerbsbehörde nimmt easyJet wegen intransparenter Gepäckpakete ins Visier. Der Billigflieger soll Kunden auf Buchungsplattformen in die Irre geführt haben.

Die italienische Wettbewerbsbehörde Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM) hat am Dienstag ein formelles Verfahren gegen EasyJet Airline Company Limited eingeleitet. Der Vorwurf: unlautere Geschäftspraktiken.

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Im Zentrum steht, wie das Unternehmen Gepäckgebühren auf seiner Website und in der mobilen App gestaltet und darstellt. Nach Darstellung der Behörde bekamen Reisende dabei regelmäßig ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Kosten.

Nach Angaben der AGCM legt das Buchungssystem von EasyJet aufgegebenes Gepäck und Sportausrüstung für Hin- und Rückflug standardmäßig als Paket fest. Kundinnen und Kunden sahen dann nur einen Gesamtpreis für den Dienst, selbst wenn sie gar nicht vorhatten, die Option für beide Strecken zu buchen.

Wer nur für einen Teil der Reise Gepäck hinzubuchen wollte, musste laut Behörde den Buchungsvorgang unterbrechen und die Voreinstellung aktiv ändern. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher dürften diesen Schritt gar nicht bemerkt oder gefunden haben.

Die Ermittlungen sollen klären, ob das Buchungssystem von EasyJet für intransparente Preise sorgte und die Möglichkeit der Kundschaft einschränkte, auf Basis vollständiger Informationen zu entscheiden.

EasyJet nahm am Dienstag gegenüber Euronews Stellung.

„Wir kennen die von der AGCM eingeleiteten Verfahren und werden während der gesamten Untersuchung voll mit der Behörde zusammenarbeiten“, teilte die Airline mit.

„Wir sind überzeugt, stets im Einklang mit den geltenden Verbraucherschutzvorschriften gehandelt zu haben, und fühlen uns weiterhin voller Transparenz und Fairness gegenüber unseren Kundinnen und Kunden verpflichtet. Nun werden wir die Entscheidung der Behörde sorgfältig prüfen und mögliche weitere Schritte abwägen“, so ein EasyJet-Sprecher.

Italienische Wettbewerbsbehörde AGCM: Frühere Maßnahmen

Für EasyJet ist es nicht das erste Verfahren vor italienischen Behörden.

Im Mai 2021 verhängte die AGCM Geldbußen in Höhe von insgesamt zwei Komma acht Millionen Euro gegen die Fluggesellschaft und ihre Wettbewerber Ryanair und Volotea. Die Airlines hatten Fluggästen für Verbindungen, die nach der Aufhebung der COVID-19-Reisebeschränkungen in Italien gestrichen wurden, keine Erstattung in bar angeboten, sondern lediglich Gutscheine.

EasyJet legte Berufung ein, doch das Regionale Verwaltungsgericht Latium in Rom wies den Einspruch im Februar 2025 zurück.

Die AGCM geht auch im übrigen Luftfahrtsektor entschlossen gegen Verstöße vor.

Im Dezember 2025 belegte sie Ryanair wegen des Missbrauchs ihrer dominanten Stellung im Flugverkehr von und nach Italien mit einer Geldbuße von 255 Millionen Euro.

Nach Auffassung der italienischen Behörde verfolgte die Airline eine „ausgeklügelte Strategie“, um Reisebüros am Kauf von Ryanair-Flügen zu hindern. Dazu zählten Gesichtserkennungsprüfungen, Zahlungssperren und massenhafte Kontolöschungen. Gegen die Entscheidung kündigte Ryanair umgehend Rechtsmittel an.

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